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Keine Pflicht zu PCR-Tests für Gastronomie in zwei Kreisen


Keine Pflicht zu PCR-Tests für Gastronomie in zwei Kreisen

Von dpa
18.11.2021Lesedauer: 2 Min.
2G-Regel im GastgewerbeVergrößern des BildesEin Aufsteller auf der Terrasse eines Restaurants weist auf die 2G-Regel hin. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Erste Landkreise in Thüringen weichen von den Vorgaben des Gesundheitsministeriums zum PCR-Test für nicht gegen Covid-19 geimpfte oder genesene Beschäftigte in Bereichen mit 2G-Pflicht ab. In den Kreisen Nordhausen und Sonneberg reicht diesen Beschäftigten ein Antigen-Schnelltest, wie die Kreisverwaltungen am Donnerstag auf ihren Internetseiten mitteilten. Auch der Saale-Orla-Kreis praktiziert das so, worüber Landrat Thomas Fügmann (CDU) am Donnerstag informierte. Die Kreise begründen dies unter anderem mit dem Mangel an PCR-Testkapazitäten. Die PCR-Testpflicht gilt unter anderem für Gastronomiepersonal.

"Die Testmöglichkeit mit PCR-ähnlichen Tests ist in unserem Landkreis praktisch nicht vorhanden und die PCR-Testkapazitäten sind so gut wie ausgeschöpft", erklärte Fügmann in einer Mitteilung. Vorhandene PR-Testmöglichkeiten würden aber dringend für medizinisch notwendige Fälle benötigt. Diese Landesvorgabe lasse sich in der Praxis nicht umsetzen, "ohne ganze Branchen lahmzulegen", so Fügmann. Das Landratsamt Sonneberg verwies darauf, dass Schnelltests praktikabler seien. Der Kreis komme damit auch den "berechtigten Bedenken und Forderungen" der Wirtschaft entgegen.

Das Gesundheitsministerium hatte den Verwaltungen von Landkreisen und kreisfreien Städten am Mittwoch eine Muster-Allgemeinverfügung zugestellt, mit denen diese die 2G-Regelung (2G: geimpft, genesen) unter anderem für Veranstaltungen, die Gastronomie und verschiedene Freizeitbereiche vor Ort umsetzen sollen. 2G gilt für deren Kunden. Beschäftigte in den Bereichen, die nicht gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind, können dort weiterhin arbeiten, brauchen aber einen PCR-Test oder einen qualitativ vergleichbaren Test.

Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb (parteilos) kritisierte am Donnerstag, dass die Endfassung der Musterverfügung den Kommunen erst kurzfristig zugegangen sei und dass das Land dabei "undifferenziert" vorgehe. "Für mich sowie wahrscheinlich für alle anderen lokalen Verwaltungen in ganz Thüringen ist das Vorgehen kaum verständlich." Kritik kam auch von der FDP im Landtag.

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