Ihm drohen mindestens zehn Jahre Frau stirbt bei Hausexplosion – Bauarbeiter in Haft

Eine Firma wollte Glasfaserkabel verlegen, ein Bohrkopf traf eine Gasleitung – und ein benachbartes Haus flog in die Luft. Jetzt sitzt ein Bauarbeiter in U-Haft.
Der Vorwurf lautet auf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion durch Unterlassen mit Todesfolge: Das Amtsgericht Bochum hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen 51-jährigen Bauarbeiter in leitender Funktion erlassen.
Er hatte am 10. Januar die Verantwortung, als eine Tiefbaufirma aus Essen an der Kreuzung Keilstraße / Auf dem Pfade in Bochum-Linden Glasfaserkabel verlegte. Dabei durchtrennte ein Bohrkopf eine Gasleitung vollständig.
Firma aus Essen verlegte Kabel – Haus komplett zerstört
Die Arbeiter verließen die Baustelle allerdings, ohne jemandem Bescheid zu sagen. Immer mehr Gas strömte aus. In der Nacht explodierte dann ein angrenzendes Haus. Das zweieinhalbstöckige Gebäude wurde komplett zerstört. Fotos zeigen das Ausmaß des Unglücks.
Dort, wo das Haus stand, war nach der Explosion nur noch ein Trümmerhaufen zu sehen. Die Straße war mit Steinen übersät. Feuerwehr, Rettungsdienst, Rettungshundestaffeln und Technisches Hilfswerk (THW) waren im Einsatz. Unter den Trümmern wurde die Leiche der 61-jährigen Bewohnerin gefunden. Ihr 35 Jahre alter Sohn überlebte verletzt.
Staatsanwaltschaft: Arbeiter müssen Gasleck bemerkt haben
Nach Auswertung eines ersten Sachverständigengutachtens habe sich nun der Verdacht gegen den 51-jährigen Angestellten der Essener Tiefbaufirma erhärtet, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit. "Wir gehen davon aus, dass die Arbeiter bemerkt haben, als die Gasleitung durchtrennt wurde", sagte Staatsanwalt Philipp Rademacher t-online. "Zumindest hätten sie es bemerken müssen."
Der erhobene Vorwurf könnte für den Mann, der jetzt in Untersuchungshaft sitzt, eine langjährige Strafe bedeuten. Auf das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion steht laut Strafgesetzbuch mindestens ein Jahr Haft. Stirbt jemand, erhöht sich die Strafe erheblich. Im Gesetz heißt es: "Verursacht der Täter wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren."
- Telefonate mit Staatsanwaltschaft und Polizei
- presseportal.de: Mitteilung der Polizei Bochum vom 6. März 2023
- presseportal.de: Mitteilung der Polizei Bochum vom 13. Januar 2023
- gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch § 308, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion