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NRW: Dozentin Bahar Aslan lehrt Trotz Urteil nicht an Polizei-Hochschule


Trotz Urteil
Dozentin Aslan lehrt doch nicht an Polizei-Hochschule

Von dpa-video, nfr

05.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Bahar Aslan: Sie verurteilt die Aussagen von Friedrich Merz scharf.Vergrößern des BildesBahar Aslan: Sie verurteilt die Aussagen von Friedrich Merz scharf. (Quelle: privat)
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Ihr Rauswurf an der Polizei-Hochschule war rechtswidrig. Trotzdem wird Bahar Aslan ihren Lehrauftrag nicht antreten – aus einem gewissen Grund.

Obwohl ihr Rauswurf an der Polizei-Hochschule NRW durch das Land rechtswidrig war, tritt Bahar Aslan ihren Lehrauftrag als Dozentin für das kommende Semester nun doch nicht an. Das bestätigte ihr Anwalt Patrick Heinemann am Freitag auf dpa-Anfrage. Seine Mandantin sei hauptberuflich Lehrerin und im Beamtenstatus tätig. Ihre Schulleitung habe Bahar Aslan mitgeteilt, dass sie den Lehrauftrag an der Hochschule nicht antreten könne, da Lehrermangel an der Schule bestehe. Man habe ihr dargelegt, dass sie bereits in die schulische Planung einbezogen sei, diese nicht umgestellt werden könne und eine Nebentätigkeit Aslans als Dozentin mit der Schulplanung kollidieren würde.

Schulleitung hatte Aslan bereits in die Planung miteinbezogen

Zuerst hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, dass Aslan die NRW-Polizeihochschule in Gelsenkirchen über ihren Schritt informierte, dass sie ihren Lehrauftrag vorerst nicht annehmen könne. Der WDR meldete daraufhin, ihre Schule habe ihr diese Nebentätigkeit untersagt. Aslans Anwalt schilderte, offenbar habe die Schulleitung angenommen, dass die Lehrerin vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos sein werde und damit ihr Lehrauftrag entzogen bleibe. Die Schule habe sie jedenfalls vor Ort voll eingeplant.

Rauswurf war rechtswidrig

Im Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilverfahren entschieden, dass der Rauswurf der Dozentin rechtswidrig war. Mehr dazu lesen Sie hier. Das OVG hatte damit eine Beschwerde des Landes gegen einen Beschluss aus der Vorinstanz zurückgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah die Dozentin im Recht. Auslöser des Falls war eine Äußerung Aslans auf der Plattform Twitter, die inzwischen X heißt. Dort schrieb sie: "Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land."

Nach Auffassung des OVG hat das Land bei Aslan nach diesem Beitrag zwar auf Mängel bei ihrer Eignung für die Wahrnehmung des Lehrauftrags schließen können. Bei dem Widerruf des Lehrauftrags habe das Land sich aber rechtswidrig auf "fehlerhafte Weise auf weitere - sachfremde - Umstände gestützt". Es sei keine Nebentätigkeitsgenehmigung erforderlich für den Lehrauftrag, der Entzug könne damit nicht begründet werden. Auch seien Drohungen gegenüber der Hochschule kein Grund für ein Aus. Die Hochschule war auf dpa-Anfrage am Freitag zunächst nicht zu erreichen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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