Verkaufsstopp zum Schutz Stadtrat beschließt Lachgas-Verbot für Minderjährige

In Essen ist ab sofort der Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten. Die Stadt will damit den Schutz von Jugendlichen verbessern.
Der Essener Stadtrat hat am Dienstag (2. Juli) eine neue Verordnung beschlossen. Sie untersagt den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in ganz Essen. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 1.000 Euro. Bereits im April hatte es erste Berichte über die Einführung des Verbots in Essen gegeben.
Die Maßnahme reagiert auf den gestiegenen Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel bei Jugendlichen. In den vergangenen Monaten wurden im Stadtgebiet vermehrt leere Lachgasflaschen entdeckt, etwa im Stadtgarten und Stadtkern sowie in Rüttenscheid. Ordnungskräfte fanden mehrere Gruppen Minderjähriger beim Konsum des Gases vor.
Verkaufsverbot als präventiver Gesundheitsschutz
Die gesundheitlichen Risiken von Lachgas sind erheblich: Der inhalative Missbrauch von Distickstoffmonoxid kann zu Sauerstoffmangel, Bewusstseinsstörungen, neurologischen Schäden und in Einzelfällen zu lebensbedrohlichen Situationen führen. Besonders gefährlich ist regelmäßiger Konsum in hohen Dosen. Dies kann langfristige Schäden verursachen. Da das Gas den Sauerstoff verdrängt, kann es in schlimmsten Fällen sogar zu Bewusstlosigkeit oder lebensbedrohlichen Zuständen führen.
Da es keine bundesweite Regelung gibt, sieht die Stadt dringenden Handlungsbedarf. "Mit dieser Maßnahme stärkt die Stadt Essen den präventiven Gesundheitsschutz", heißt es aus dem Rathaus. Die Verordnung basiert auf § 27 des Ordnungsbehördengesetzes NRW und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
- Pressemitteilung der Stadt Essen vom 3. Juli 2025
- Eigene Berichterstattung zum Thema auf t-online.de