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OB-Wahl in Frankfurt: Das Wichtigste im Überblick


5. März 2023
OB-Wahl in Frankfurt: Das Wichtigste im Überblick

Von t-online, RF

12.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Kandidaten_Frankfurt - 1Vergrößern des BildesMike Josef, Manuela Rottmann und Uwe Becker (v.l.n.r.) wollen sich als Kandidaten in Frankfurt aufstellen lassen. (Quelle: brennweiteffm/ Sven Simon/ Future Image/imago images)
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Am 5. März soll in Frankfurt ein neuer Oberbürgermeister ins Amt gewählt werden. Die Stadt hat bereits jetzt über den Ablauf der Wahl informiert.

Frankfurt bracht einen neuen Oberbürgermeister – oder eine neue Oberbürgermeisterin. Nachdem Peter Feldmann (SPD) im November durch einen Bürgerentscheid abgewählt wurde, wollen 20 Kandidatinnen und Kandidaten seine Nachfolge antreten. Dabei ist der Stimmzettel außergewöhnlich lang: Noch nie habe es in Frankfurt am Main, seit der ersten Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters im Jahr 1995, so viele Wahlvorschläge gegeben, heißt es von der Stadt.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Stadträtin Eileen O’Sullivan, Gemeindewahlleiter Tarkan Akman sowie der kommissarische Amtsleiter des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen, Michael Wolfsteiner über die anstehenden Oberbürgermeister-Wahlen in Frankfurt informiert: Demnach findet die Direktwahl am 5. März 2023 statt. Der Gemeindewahlausschuss will am Donnerstag, 9. März, ab 10 Uhr das endgültige Ergebnis der Wahl vom 5. März 2023 feststellen. Eine mögliche Stichwahl ist auf den 26. März terminiert.

Die Wahl werde nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Das heißt, gewählt ist derjenige, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Bewerberin oder keinen Bewerber mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

OB-Wahl in Frankfurt

Bei einer Stichwahl gilt: Gewählt ist, wer von den beiden Kandidaten die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Spätestens sechs Monate später muss der oder die Gewählte ins Amt eingeführt werden – die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

"Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben", heißt es dazu seitens der Stadt.

Spätestens bis zum muss 22. Januar 2023 muss die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt sein. Wahlberechtigte, die an diesem Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben und die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden "von Amts wegen in das Wählerverzeichnis" eingetragen. Briefwahlunterlagen können bereits ab dem 16. Januar online beantragt werden.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Frankfurt am Main vom 12. Januar 2023
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