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Wucher-Mieten in Frankfurt: So können Mieter handeln


Vermietern könnten Rückzahlungen drohen
Wucher-Mieten: So will die Stadt Frankfurt eingreifen

Von t-online, mad

20.02.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0398070901Vergrößern des BildesAusblick auf Frankfurt (Symbolfoto): In der Mainmetropole sind Wohnungen heiß begehrt und überteuert. So will die Stadt vorgehen. (Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)
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Wenn Sie in Frankfurt eine Wohnung mieten, zahlen Sie möglicherweise mehr, als das Gesetz erlaubt. Diese Maßnahmen ergreift die Stadt gegen Wucher-Mieten.

Frankfurt ist für Mieter die zweitteuerste Stadt Deutschlands. Im 2. Quartal des Jahres 2023 lag hier der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter bei 17,19 Euro. Noch teurere Mieten hat bundesweit nur München. Hier lag der Preis zum gleichen Zeitpunkt bei 20,70 Euro pro Quadratmeter. Nicht immer sind die hohen Mieten gerechtfertigt. Was Mieter bei Wucher-Preisen tun können.

Obwohl Frankfurt zu den teuersten Städten Deutschlands gehört, ist das Durchschnittseinkommen der Frankfurter nicht höher als im Bundesdurchschnitt. Mehr als die Hälfte aller Haushalte geben mittlerweile über 30 Prozent ihres Einkommens für Miete aus. Frankfurt fällt deshalb auch unter die Landesverordnung für angespannte Wohnungsmärkte, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Immer wieder kommt es zu Mietpreisüberhöhungen in Frankfurt

Die Suche nach einer Wohnung in der Mainmetropole kann nicht nur kostspielig sein, sondern oft auch langwierig. Hinzu kommt, dass die Mieten oftmals über der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) liegen. In den letzten zehn Jahren gingen jährlich zwischen 150 und 200 Hinweise auf Mietpreisüberhöhungen beim Amt für Wohnungswesen ein.

Frankfurt ist eine der wenigen Städte, die Verfahren gegen überhöhte Mieten nach Paragraf 5 WiStrG durchführt.

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Symbolbild zum Thema Mietpreisüberhöhung. (Quelle: IMAGO/imago-images-bilder)

Wirtschaftsstrafgesetz 1954: § 5 Mietpreisüberhöhung

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.

(2) Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 vom Hundert übersteigen, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage oder damit verbundene Nebenleistungen in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind. Nicht unangemessen hoch sind Entgelte, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich sind, sofern sie unter Zugrundelegung der nach Satz 1 maßgeblichen Entgelte nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters stehen.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Überhöhte Mieten: Stadt Frankfurt will eingreifen

Bei offensichtlicher Überhöhung der OVM kann das Amt für Wohnungswesen vor Ort ermitteln und eine korrekte Miete berechnen. Bestätigt sich der Verdacht einer Wucher-Miete, leitet die Stadt Frankfurt ein Bußgeldverfahren ein und kann den Vermieter zur Rückzahlung von überzahlten Beträgen verpflichten.

Mieter können sich auch selbständig einen Überblick über ihre Mitkostensituation verschaffen, indem sie den Mietspiegelrechner nutzen. Anhand von drei Faktoren können Nutzer dabei herausfinden, ob sie für ihre Wohnung zu viel bezahlen, oder ob der Mietpreis angemessen ist.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 19.2.2024
  • immobilienmarkt.faz.net: "Miete: Die 10 teuersten Städte Deutschlands" (abgerufen am 20.2.2024)
  • frankfurt.de: "Mietpreisüberhöhung" (abgerufen am 20.2.2024)
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