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Frankfurt: Heilpraktiker wegen Schröpf- und Blutegelbehandlungen angeklagt


Vor dem Amtsgericht Frankfurt
Wegen Schröpf- und Blutegelbehandlungen angeklagt

Von dpa, sfk

06.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Symbolfoto einer Blutegelbehandlung.Vergrößern des BildesSymbolfoto einer Blutegelbehandlung. (Quelle: IMAGO/Russian Look)
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Ein falscher Heilpraktiker führte Schröpf- und Blutegelbehandlungen nach islamischer Tradition durch. Nun muss er sich vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten.

In 14 Fällen hat er sich unberechtigt als Heilpraktiker ausgegeben und Patienten behandelt. Nun muss sich der 35-jährige Mann vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Die Anklage legt ihm Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz zur Last. Obwohl er bereits einschlägig vorbestraft sei, habe er zwischen 2019 und Mitte vergangenen Jahres unter anderem im Internet für Schröpf- und Blutegelbehandlungen nach islamischer Tradition geworben.

Eine Zulassung als Heilpraktiker habe der Therapeut jedoch nicht besessen. Ein Türschild an seiner Praxis in Frankfurt-Griesheim wies ihn dennoch als solchen aus. Für die Behandlung zahlten die Patienten zwischen 30 und 50 Euro – die Anklage lautet daher Betrug.

Für Blutentnahme: Haut wird mit Rasierklinge eingeritzt

Am ersten Verhandlungstag am Mittwoch soll der 35-Jährige die Vorwürfe weitgehend eingeräumt haben. Mehrere Patientinnen sollen im Zeugenstand betont haben, sie hätten die Hilfe des Mannes nicht in Anspruch genommen, wenn sie von der fehlenden Zulassung gewusst hätten. Bei der Schröpfbehandlung werde die Haut mit einer Rasierklinge eingeritzt, um Blut zu entnehmen. Eine solche Behandlung solle Rückenschmerzen lindern.

Die Behandlung mit den Blutegeln hatte wohl ein ähnliches Ziel. Mitte vergangenen Jahres sei das Gesundheitsamt bei einer Kontrolle der Praxis auf die unerlaubten Tätigkeiten des Mannes aufmerksam geworden.

Weil drei Zeugen zum Prozessbeginn verhindert waren, musste das Gericht einen weiteren Termin am 19. März ansetzen. Dann sollte der Prozess mit einem Urteil abgeschlossen werden. Eine Verfahrenseinstellung sei vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Vorstrafe des Mannes nicht möglich, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der dpa
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