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Ex-Awo-Geschäftsführer scheitert vor Bundesarbeitsgericht


Frankfurt am Main
Ex-Awo-Geschäftsführer scheitert vor Bundesarbeitsgericht

Von dpa
22.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo)Vergrößern des BildesDas Logo der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) ist an einem Gebäude zu sehen. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/Archiv/dpa-bilder)
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Die fristlose Kündigung des früheren Geschäftsführers der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo), Jürgen Richter, war rechtens. Das Bundesarbeitsgericht wies eine Beschwerde Richters zurück, wie es am Freitag auf Anfrage bestätigte. Richter hatte sich gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts gewandt. Der Awo-Kreisverband erklärte, damit sei ein wichtiges Etappenziel in der Aufarbeitung des Skandals um Richter und seine Führungsclique erreicht. Mit der Entscheidung seien auch alle Ansprüche Richters "aus einem finanziell völlig überzogenen Aufhebungsvertrag gescheitert, dessen Inhalte er selbst noch wesentlich beeinflusst hatte".

Das Landesarbeitsgericht hatte entschieden, der Kreisverband habe das Arbeitsverhältnis am 28. Januar 2020 wirksam gekündigt. Der Vorwurf sei berechtigt, dass Richter im Jahr 2015 das Vermögen des Kreisverbands gefährdet habe. Er habe als alleiniger Geschäftsführer die Zahlung eines Honorars veranlassen wollen, obwohl er gewusst habe, dass die Honorarforderung nicht berechtigt gewesen sei. Damit habe er gegen seine Verpflichtung verstoßen, die wirtschaftlichen Interessen des Kreisverbands nicht zu gefährden.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht hatte das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen. Dagegen hatte sich Richter zuletzt mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gewandt, die keinen Erfolg hatte. Die Kündigung ist damit rechtskräftig. Bei der Frankfurter Awo soll unter anderem durch überhöhte Gehälter und Luxus-Dienstwagen ein Millionenschaden entstanden sein.

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