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Parkplätze in Hamburg: Altonaer Kinderkrankenhaus verklagt Innenbehörde


"Deutlich längere Fahrzeit"
Kinderklinik verklagt Behörde im Kampf um Parkplätze

Von Anna Bytom

Aktualisiert am 04.11.2022Lesedauer: 3 Min.
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Rund um das Altonaer Kinderkrankenhaus dürfen nur noch Anwohner parken (Symbolfoto): Alle anderen müssen zahlen. (Quelle: Ralph Peters via www.imago-images.de)

Rund um das Altonaer Kinderkrankenhaus dürfen nur noch Anwohner parken. Deshalb verklagt die Klinik jetzt die Hamburger Innenbehörde.

Parkplätze sind in Hamburg vielerorts hart umkämpft. Rund um das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) ist die Parkplatzsituation schon seit Jahren besonders prekär. Dort kämpfen Anwohner, AKK-Mitarbeiter und Krankenhausbesucher um die begehrten Lücken. In der Not parken manche Autofahrer einfach falsch.

Dem wollte die Hamburger Verkehrsbehörde einen Riegel vorschieben und führte im März 2022 rund um das Kinderkrankenhaus Anwohnerparken ein. Nach Ansicht der Behörde auch mit Erfolg: "Durch die Einführung des Bewohnerparkgebiets Ottensen wurde die Parksituation und damit auch die Verkehrssicherheit deutlich verbessert", sagte der Sprecher der Verkehrsbehörde t-online. "Die Auslastung der vorhandenen Parkplätze ist tagsüber von 96,8 vor Einführung des Bewohnerparkgebiets auf 89,6 Prozent zurückgegangen." Dadurch reduzierten sich gleichzeitig "regelwidrige und verkehrsgefährdende Parkvorgänge".

Altonaer Kinderkrankenhaus verklagt Innenbehörde

Die Mitarbeiter des Altonaer Kinderkrankenhauses teilen die Begeisterung nicht: Weil sie keine Anwohner sind, müssen sie fürs Parken zahlen, wenn sie keinen Platz auf dem Mitarbeiterparkplatz des Krankenhauses finden – oder weite Wege in Kauf nehmen. "Die Kollegen sind enttäuscht und frustriert. Vor einem Jahr wurde für sie applaudiert, jetzt hindert man sie, ihre Arbeit auszuüben", sagte Pflegedirektor Ibrahim Bölad zu "Bild". Nun hat das AKK Klage gegen die Innenbehörde, die die Entscheidungen der Verkehrsbehörde in Sachen Anwohnerparken umsetzen muss, eingereicht.

"Vor der Einführung wurden nur Anwohner befragt – wir nicht", klagte Bölad. Man habe mehrfach vergeblich versucht, Kontakt zur Verkehrsbehörde aufzunehmen. Dem widerspricht Behördensprecher Dennis Heinert auf Anfrage von t-online. Sowohl vor als auch nach der Einführung des Bewohnerparkens habe es sehr viele Gespräche zwischen dem Landesbetrieb Verkehr und dem AKK gegeben – diese seien nach der Entscheidung der Klinik, den Rechtsweg zu gehen, beendet worden.

Der Verkehrsbehörde seien die Hände gebunden: Die Straßenverkehrsordnung gebe vor, dass Anwohnerparkausweise nur an gemeldete Bewohner, nicht aber an Unternehmen und ihre Mitarbeiter ausgegeben werden dürften.

Erleichterungen für Klinik-Arbeiter werden geprüft

Die Verkehrsbehörde prüfe derzeit aber Erleichterungen für Schichtarbeitende, deren Schichten nachts beginnen oder enden. So seien die Parkplätze in dem Bereich zwischen 20 und 6 Uhr zwar kostenlos nutzbar. "Die Nachtschichten haben aber häufig einen Beginn oder ein Ende, das über diesen Zeitraum hinausragt", so Heinert. Dafür soll eine Lösung gefunden werden – unabhängig von der Klage des AKK.

Eine Lösung, die gerade in Zeiten des Fachkräftemangels im Pflegebereich bitter nötig sein dürfte: Die Pflegekräfte seien durch die Parkplatzsituation "zum Teil mit unvorhersehbaren Schwierigkeiten und mit deutlich längerer Fahrzeit konfrontiert", sagte Svenja Ebert, Sprecherin des Altonaer Kinderkrankenhauses, t-online. Auch für die Einstellung neuer Pflegekräfte sei das ein Problem. "Für neu einzustellende Pflegekräfte, die auf einen Pkw angewiesen sind, ist eine gute Parkplatzsituation Voraussetzung für eine Zusage." Auswirkungen auf die Patientenversorgung habe die Situation aber noch nicht.

Auch das Altonaer Kinderkrankenhaus arbeitet an Maßnahmen, um die Mitarbeiter bei der Parkplatzsuche zu unterstützen. "Durch bauliche Veränderungen des Mitarbeiterparkplatzes wurden zusätzlich fünf weitere Stellplätze geschaffen. Weiterhin ist ein Parkhaus mit rund 150 zusätzlichen Stellplätzen in Planung", so Ebert. Denn: "Mindestens 376 Mitarbeitende sind aufgrund ihres weiten Arbeitsweges zwingend auf den Pkw angewiesen."

Das Verwaltungsgericht bestätigte am Freitag den Eingang der Klage des AKK gegen die Innenbehörde. Wann es zu einer Verhandlung oder sogar einem Urteil kommt, ist allerdings noch unklar.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
  • Anfrage an das Verwaltungsgericht Hamburg
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