Aktivisten vorzeitig aus Haft entlassen – das sind die Gründe
Eigentlich sollten sie bis zum 4. April in Haft bleiben, nun dürften sie das Gefängnis schon früher verlassen – das Landgericht Hamburg gab ihnen recht.
Zwei Personen, die am vergangenen Wochenende an einer Störaktion der "Letzten Generation" in Hamburg beteiligt waren, dürfen die eigentlich bis 4. April angeordnete Haft vorzeitig verlassen. Kai Wantzen, Sprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, bestätigte t-online auf Anfrage die erfolgreiche Beschwerde der Klimaaktivisten gegen eine Entscheidung des Amtsgerichtes.
"Prinzipiell muss eine Ingewahrsamnahme unerlässlich sein, um Straftaten zu verhindern", erklärte Wantzen t-online. "Die zuständige Kammer des Landgerichtes hat der Beschwerde der Aktivisten stattgegeben. Nach Argumentation des Gerichtes ist nicht vorhersehbar, ob und wann die beiden Personen an einer weiteren Blockade beteiligt sein könnten." Eine Ingewahrsamnahme für die maximale Dauer von zehn Tagen habe die Kammer daher als nicht gerechtfertigt angesehen, so Wantzen weiter.
Aktivisten hatten Elbbrücke für mehrere Stunden blockiert
Nach Informationen von t-online sind die 27-jährige Frau und der 19-jährige Mann bereits in Freiheit. Sie hatten am Samstag für mehrere Stunden eine Elbbrücke blockiert und für erhebliche Verkehrsbehinderungen gesorgt. Lesen Sie hier mehr dazu.
Ein weiterer Klimaaktivist werde am Donnerstagnachmittag entlassen, da er glaubhaft gemacht habe, dass er Hamburg anschließend verlassen werde. Er war nach einer Blockade auf dem Veddeler Damm am Dienstag in Gewahrsam genommen worden.
Zwei seiner Mitstreiter müssen, so der aktuelle Stand, noch bis zum Abend des 6. April in Haft bleiben. Ihnen stünde aber auch der Weg vor das Landgericht offen, um eine Beschwerde einzureichen, so Wantzen.
- Eigene Recherche
- Telefonat mit Kai Wantzen, Sprecher des Hanseatisches Oberlandesgerichtes