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Leipzig BGH kassiert Urteil in Hamburger "Rolling-Stones-Affäre


Bundesgerichtshof
Hamburg bekommt "Rolling-Stones-Affäre" zurück

31.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Die Rolling Stones in Hamburg: überlebensgroß.Vergrößern des BildesDie Rolling Stones in Hamburg (Symbolbild): Das Konzert im Jahr 2017 beschäftigt Hamburg noch immer. (Quelle: Carsten Rehder/dpa)
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Die "Rolling-Stones-Affäre" in Hamburg nimmt kein Ende. Jetzt muss über den Fall neu entschieden werden.

Die sogenannte "Rolling-Stones-Affäre" in Hamburg muss neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig am Donnerstag entscheiden.

Er hat ein früheres Urteil des Hamburger Landgerichts "kassiert" und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen. Der BGH hat sein Urteil mit Rechtsfehlern im vorherigen Urteil begründet.

Es geht unter anderem um 100 Tickets

Dem hauptangeklagten früheren Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord wurde vorgeworfen, 100 Freikarten für ein Freiluftkonzert am 9. September 2017 im Hamburger Stadtpark angenommen und behördenintern weitergegeben zu haben. Wegen Vorteilsnahme verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro.

Nach den Feststellungen des Hamburger Landgerichts forderte der angeklagte Bezirksamtsleiter im Rahmen der Vertragsverhandlungen von dem Veranstalter die Freikarten. 100 erhaltene Tickets habe er insbesondere an Behördenmitarbeiter weitergegeben. Ein mitangeklagter Dezernatsleiter soll die "Freikartenspende" mit einem rückdatierten Schreiben "genehmigt" haben. Dieser wurde vom Landgericht wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 12.100 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil nicht akzeptiert und vor dem BGH eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue und Bestechlichkeit erreichen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung des BGH Leipzig
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