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Hamburg: Schulbehörde lockert Corona-Maßnahmen für Schüler


Keine Quarantäne-Pflicht mehr
Behörde lockert Corona-Maßnahmen an Schulen

Von t-online, EP

23.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Hände haltene einen positiven Corona-Schnelltest in einem Klassenzimmer (Symbolbild): Auch die Quarantäne-Anordnungen sollen gelockert werden.Vergrößern des BildesHände haltene einen positiven Corona-Schnelltest in einem Klassenzimmer (Symbolbild): Auch die Quarantäne-Anordnungen sollen gelockert werden. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)
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An Hamburger Schulen soll die Kontaktnachverfolgung vereinfacht werden. Das geht aus einem Brief der Schulbehörde hervor. Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Quarantäne-Anordnungen.

Corona-Tests, strenge Abstandsregelungen und Quarantäne – an Hamburger Schulen gehört das alles längst zur Tagesordnung. Aber das soll sich laut einem Brief der zuständigen Behörde nun ändern.

In diesem bezeichnet Senator Ties Rabe die Schulen als "einen der sichersten Orte in der Pandemie". Wegen der "unumstrittenen Erfolge der seriellen Testungen" könne auf verschiedene Regeln verzichtet werden, heißt es.

Corona-Schnelltest an Hamburger Schulen als wirksamste Maßnahme

Die Kontaktnachverfolgung an Schulen fällt vollständig weg. Und auch die Quarantäne-Anordnung für Sitznachbarn wird aufgehoben. Solange die Betroffenen weiter an den Serientestungen teilnehmen, können sie ohne Beschränkungen am Unterricht teilnehmen. Eine Gefahr sieht Senator Ties Rabe dadurch nicht.

Außerdem teilt die Behörde mit, dass die aufwendigen Kontaktbeschränkungen der verschiedenen Jahrgangsstufen auf den Schulhöfen aufgehoben wird. Mit dieser Maßnahme soll die Pausenorganisation der Schulen erleichtert werden.

Und auch die Meldungen an die Gesundheitsämter werden zurückgefahren. Nur noch einmal pro Woche werden die Corona-Zahlen der Schulen abgefragt, positive Testergebnisse könnten ab sofort in einer Sammelmail an die Gesundheitsämter geschickt werden, heißt es in dem Brief.

Verwendete Quellen
  • Brief der Schulbehörde vom 22. November
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