"Schöner Klaus" wegen Hitler-Gruà verurteilt
Ein ehemaliger, Kiez-bekannter ZuhĂ€lter hat in Hamburg mehrmals den rechten Arm zum Hitler-GruĂ gehoben. DafĂŒr muss er nun Strafe zahlen.
Wegen Zeigens des Hitler-GruĂes hat das Amtsgericht Hamburg den KĂŒnstler Klaus Barkowsky zu einer Geldstrafe von 50 TagessĂ€tzen zu je 30 Euro verurteilt. Der auf dem Kiez von St. Pauli unter dem Namen "Der schöne Klaus" bekannte 68-JĂ€hrige habe nach ihrer Ăberzeugung am 28. Mai vergangenen Jahres zweimal den GruĂ vor zahlreichen Menschen auf dem Hans-Albers-Platz gezeigt und dabei einmal sogar "Sieg heil!" gerufen, erlĂ€uterte Richterin Nicola LĂŒbke-Detring am Dienstag in ihrer UrteilsverkĂŒndung.
Sie sprach den ehemaligen ZuhĂ€lter wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Strafmildernd berĂŒcksichtigte die Richterin, dass der Angeklagte zur Tatzeit alkoholisiert war. Barkowsky hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 40 TagessĂ€tzen Ă 50 Euro Einspruch eingelegt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte 60 TagessĂ€tze zu 30 Euro gefordert.
Hamburg: Kiezpromi weigerte sich, eine Maske zu tragen
Wie ein Barkeeper als Zeuge berichtete, war dem Zwischenfall ein Streit um das Tragen einer Corona-Schutzmaske vorausgegangen. Der 68-JÀhrige sollte die Bar verlassen, weil er keinen Mund-Nase-Schutz getragen habe. Auch vor Gericht erschien der Angeklagte ohne Maske, legte aber ein Àrztliches Attest vor, das die Richterin akzeptierte.
"Der schöne Klaus" zeigte sich den Presse-Fotografen mit Hut und Sonnenbrille, die schulterlangen Haare anfangs zu einem Knoten zusammengebunden. Noch vor dem offiziellen Prozessbeginn erklÀrte er: "Ich bin ein Mensch, der immer lustig ist. Wenn er am Feiern ist, bewegt er sich und hebt seinen Arm hoch. Also unschuldiger geht es nicht."
Angeklagter habe "klare Haltung gegen Rechts"
Dem Gericht erlĂ€uterte er, dass er eine klare Haltung gegen Rechtsextremismus habe. Er sei nicht vorbestraft. Ăber seine Vergangenheit als Mitglied der "Nutella-Bande", einer ZuhĂ€lter-Gruppierung an der Reeperbahn in den 80er Jahren, sagte er: "Ich war mal als Milieu-Manager tĂ€tig." Er sei anders als andere ZuhĂ€lter gewesen und habe bei Konflikten vermittelt. Inzwischen male er Bilder und sei Mitglied des KĂŒnstlerkollektivs "Ewig". AuĂerdem sei er ehrenamtlich in der Obdachlosenhilfe tĂ€tig.
"Dass Sie keine nationalsozialistische Gesinnung haben, das glaube ich Ihnen", sagte die Richterin. Aber darauf komme es bei der Tat nicht an. Die Symbole seien tabuisiert. "Entscheidend ist, dass ein objektiver Dritter das als Hitler-GruĂ verstehen konnte", erklĂ€rte LĂŒbke-Detring. In seinem Schlusswort bekrĂ€ftigte Barkowsky: "Als Hitler-GruĂ wĂŒrde ich das persönlich nicht sehen." Er identifiziere sich damit ĂŒberhaupt nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Der 68-JĂ€hrige erklĂ€rte jedoch, wenn möglich, wĂŒrde er die "GeldbuĂe" durch soziale Arbeit abgelten. "Ich bin nicht vorbestraft, und das soll auch so bleiben", betonte er nach der Verhandlung.