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Hannover: Geistig behinderte Frau am Baggersee über Wochen misshandelt


Prozess in Hannover
Geistig behinderte Frau mehrfach am Baggersee misshandelt

  • Patrick Schiller ist t-online Regio Redakteur in Hannover.
Von Patrick Schiller

Aktualisiert am 29.06.2022Lesedauer: 2 Min.
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Amtsgericht HannoverVergrößern des Bildes
Drei Personen haben am Laher Teich eine Frau mit menschenverachtenden Praktiken mehrfach misshandelt und verletzt. (Quelle: picture alliance / Holger Hollemann/dpa/dpa-bilder)

Drei Personen haben eine geistig behinderte Frau über Wochen an einem Baggersee misshandelt und gequält. Weil sie ihre Taten filmten, flogen sie auf.

Zwei Männer und eine Frau haben zwischen Juli und September 2020 eine geistig behinderte Frau mehrfach misshandelt und verletzt. Am Amtsgericht Hannover wurden die drei Personen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, wie "Bild" zuerst berichtete.

Die heute 45 und 22 Jahre alten Männer und eine 28-jährige Frau sollen das 52-jährige Opfer am Laher Teich kennengelernt haben, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts mit. Der 45-Jährige und die 28-jährige Frau hätten sich zunächst alleine mit dem Opfer am Baggersee verabredet. "Die Frau ließ sich freiwillig auf die Spielchen des Paares ein. Die wurden aber immer menschenverachtender", so der Gerichtssprecher.

Demnach hätten die Angeklagten die Frau unter anderem gefesselt und mit Sirup übergossen. Zudem filmten sie ihre Taten mit dem Smartphone. Die Fesselungen verursachten beim Opfer Schnittverletzungen. Der 22-Jährige sei nur bei einem der Treffen dabei gewesen sein. Dessen Mutter entdeckte die Videos und erstatte Anzeige. Auch das Opfer erzählte einer Angehörigen von den Taten, woraufhin diese ebenfalls der Polizei einschaltete.

Opfer erhält Schmerzensgeld

Aufgrund der Verletzungen wurden die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Der 45-Jährige wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung über 22 Monate verurteilt und muss dem Opfer zudem ein Schmerzensgeld von 900 Euro zahlen. Die 28-Jährige wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt und muss 600 Euro an das Opfer zahlen. Weil der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt noch unter 19 war, wurde er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Er muss drei Monate soziale Arbeit verrichten.

Verwendete Quellen
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