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"Reichsbürger" Fritsch darf kein Polizist mehr sein – Entlassung rechtens


Führungsstab von Heinrich XIII
Entlassung von "Reichsbürger" aus Polizeiverhältnis ist "rechtmäßig"

Von dpa, t-online, pas

15.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Michael Fritsch als Polizist für Einbruchssicherheit in Hannover (Archivbild): Am Mittwoch wurde der 58-Jährige festgenommen.Vergrößern des BildesMichael Fritsch als Polizist für Einbruchssicherheit in Hannover (Archivbild): Am Mittwoch wurde der 58-Jährige festgenommen. (Quelle: Holger Hollemann/dpa)
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Ein Ex-Polizist aus Hannover, der im Dezember bei einer groß angelegten "Reichsbürger"-Razzia festgenommen wurde, darf nicht ins Beamtenverhältnis zurück.

Michael Fritsch darf nicht wieder Polizist werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Dienstag seine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen. Die Entfernung des 59 Jahre alten Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines "reichsbürgertypischen" Verhaltens ist damit rechtskräftig. Fritsch befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er wurde im Dezember im Zuge einer Großrazzia verhaftet, bei der bundesweit Objekte durchsucht und 25 mutmaßliche "Reichsbürger" festgenommen wurden.

Das Verwaltungsgericht hatte den Beamten aus dem Dienst entfernt. Aus Sicht des OVG richtigerweise: "Das von dem Kriminalhauptkommissar begangene einheitliche Dienstvergehen wiegt schwer und rechtfertigt seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis", so ein Sprecher.

Der frühere Polizist gehört zu den Verdächtigen, denen vorgeworfen wird, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, die das politische System in Deutschland stürzen wollte. Fritsch wird konkret vorgeworfen, zum "militärischen Arm" der Umstürzler und zum Führungsstab von Heinrich XIII P. gehört zu haben.

Erzählungen vom Great Reset und NS-Vergleiche

Der Polizist hatte laut OVG unter anderem bei dem für ihn zuständigen Landkreis die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt und dabei als Geburtsstaat "Preußen" angegeben. Er habe auch Verschwörungstheorien verbreitet: So berichtete Fritsch über den Berliner Hauptstadtflughafen und Stuttgart 21, dass dort Migranten auf den Great Reset warten würden. In öffentlicher Rede habe er staatliche Institutionen und Organe verunglimpft.

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Zudem habe er laut Richter fragwürdige Ansichten geäußert. Etwa, dass staatliches Handeln im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen mit dem Handeln während des NS-Regimes gleichzusetzen sei. Oder dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine Demokratie und keinen Rechtsstaat mehr gebe. Besonders perfide: Früher erstellte Fritsch als Polizeiexperte Sicherheitskonzepte für jüdische Gemeinden in Hannover.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens begrüßte das Urteil des OVG. Die niedersächsische Polizei setze sich gegen demokratiegefährdende Erscheinungen entschlossen zur Wehr, sagte die SPD-Politikerin: "Für uns ist es daher nicht hinnehmbar, Personen im Beamtenverhältnis zu belassen, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung infrage stellen."

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
  • Oberverwaltungsgericht Niedersachsen: Mitteilung vom 14. März 2023
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