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Niedersachsen: Neue Stellen im Kultusministerium – Kritik vom Rechnungshof


Mehrkosten von 2,2 Millionen Euro
Kultusministerin schafft neue Stellen – Kritik vom Landesrechnungshof

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19.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Julia Willie Hamburg führt das Niedersächsische Kultusministerium: Insgesamt 15 Stellen soll es zukünftig für politische Koordinierung und Steuerung geben.Vergrößern des BildesJulia Willie Hamburg führt das Niedersächsische Kultusministerium: Insgesamt 15 Stellen soll es zukünftig für politische Koordinierung und Steuerung geben. (Quelle: Rust/Fotostand/Montage/imago-images-bilder)
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Im niedersächsischen Kultusministerium werden zusätzliche Stellen geschaffen. Dem Landesrechnungshof passt das nicht. Die Mehrkosten seien immens.

Der niedersächsische Landesrechnungshof kritisiert den Stellenaufwuchs für politische Koordinierung im Kultusministerium. Er sieht die Aufgabe der politischen Koordinierung nach wie vor bei der Staatskanzlei und nicht in anderen Ministerien.

Insgesamt 15 Stellen sollen zukünftig im Kultusministerium unter der Führung von Ministerin Julia Willie Hamburg für politische Koordinierung und Steuerung vorgehalten werden. Sechs waren bereits aus dem Wirtschaftsministerium des ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten verlagert worden. Nun kommen neun weitere hinzu, von denen sechs Stellen mit dem Zweiten Nachtragshaushalt der Landesregierung sogar ganz neu geschaffen werden.

Hauptsächlich Stellen mit hoher Besoldung kommen hinzu

"Auch die Entwicklung der Stellen insgesamt in den Ministerien geht in die falsche Richtung, nämlich erneut nach oben", sagte Dr. Sandra von Klaeden (CDU), Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, in ihrer heutigen Stellungnahme im Haushaltsausschuss. "Auffallend ist, dass hauptsächlich Stellen mit hoher Besoldung hinzukommen sollen. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 2,2 Millionen Euro."

Den Sanierungsfahrplan der Landesregierung für die landeseigenen Gebäude begrüßte die Präsidentin. Sie mahnte jedoch an, dass der schlechte Gebäudezustand nicht alleiniger Entscheidungsmaßstab sein könne: "Investitionen in Gebäude, die in einigen Jahren nicht mehr benötigt werden, sind nicht sinnvoll und nicht wirtschaftlich. Dieser Aspekt muss in die Überlegungen einbezogen werden."

Mit Blick auf dringend erforderliche Sanierungen betonte von Klaeden, dass die Zeit bis zum Beginn der Haushaltsberatungen 2024 genutzt werden sollte: "Alle Positionen sollten sorgfältig untereinander abgewogen und Prioritäten gesetzt werden."

Verwendete Quellen
  • lrh.niedersachsen.de: Pressemitteilung des Niedersächsischen Rechnungshofs vom 19.04.2023
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