Vorstoß aus Rheinland-Pfalz AfD-Mitglieder als Beamte? Land prüft schärfere Regeln

Rheinland-Pfalz schließt AfD-Mitglieder vom öffentlichen Dienst aus. Nun zieht auch Niedersachsen nach und will Bewerber künftig stärker auf Verfassungstreue prüfen.
Niedersachsen will Verfassungsfeinde konsequenter vom öffentlichen Dienst fernhalten. Künftig sollen Bewerber bereits im Einstellungsverfahren einen Fragebogen zu Mitgliedschaften und Unterstützungen für extremistische Gruppen ausfüllen und eine schriftliche Erklärung zur Verfassungstreue abgeben, teilte das Innenministerium mit.
"Gegnerinnen und Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren", sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD). "Im Umgang mit Beamtinnen und Beamten, die Mitglieder der AfD sind, werden wir daher auch in Zukunft einzelfallbezogen sehr konsequent disziplinarrechtliche Schritte einleiten, wenn sich Zweifel an ihrer Verfassungstreuepflicht ergeben." Zudem prüfe das Land weitere Maßnahmen.
AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Behrens für einheitliche Regeln
Behrens will bundesweit einheitliche Regeln. Sie forderte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, rasch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Innenministerkonferenz hatte bereits im Juni in Bremerhaven eine solche Arbeitsgruppe vorgeschlagen.
Das Innenministerium in Hannover erklärte, man warte zunächst die gerichtliche Entscheidung ab, ob die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Bisher gelten die AfD-Landesverbände in Niedersachsen und Bremen als Verdachtsfall.
Auch Bremen prüft neue Regelung für AfD-Mitglieder
Auch Bremen prüft, ob die bisherige Praxis im Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst angepasst werden muss. "Klar ist: Verfassungsfeinde haben keinen Platz im öffentlichen Dienst", betonte ein Sprecher des Finanzressorts.
Rheinland-Pfalz hatte am Donnerstag angekündigt, AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst grundsätzlich zu verweigern. Dort wird die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet. Eine Unterteilung wie in anderen Bundesländern gibt es in Rheinland-Pfalz nicht.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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