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Niedersachsen: SPD will Sexualstrafrecht verändern – Gesetz problematisch


Neues Gesetz an der Realität vorbei?
Justizministerin will Verbreitung von Kinderpornografie als Vergehen ahnden

Von dpa
Aktualisiert am 25.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Kathrin Wahlmann (SPD): Die Justizministerin von Niedersachsen hat eine Bitte an die Gerichte.Vergrößern des BildesKathrin Wahlmann (SPD): Die Justizministerin von Niedersachsen will Reformen im Sexualstrafrecht. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Vor zwei Jahren ist das Sexualstrafrecht verschärft worden. In der Praxis scheint das neue Gesetz aber mehr Probleme zu schaffen, als zu lösen.

Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat eine Änderung im Sexualstrafrecht geplant. Konkret soll es um die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von kinderpornografischen Inhalten gehen.

Die können seit dem 1. Juli 2021 als Verbrechen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet werden. Das würde allerdings laut Wahlmann Konstellationen führen, die vor allem unpraktikabel seien: "Entdeckt etwa eine Mutter oder ein Vater in einem Gruppenchat seines Kindes ein kinderpornografisches Bild und leitet es – zur Warnung – an andere Eltern oder die Lehrer weiter, so ist der Tatbestand bereits erfüllt", sagte Wahlmann der Deutschen Presse Agentur (dpa).

Der Gesetzgeber hätte solche Fälle bei der Strafschärfung nicht im Blick gehabt, so die ehemalige Richterin am Landgericht Osnabrück.

Das Land Niedersachsen schlage daher vor, dass die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischen Inhalten wieder zum Vergehen herabgestuft werden solle, um Verfahren in bestimmten Fällen wegen Geringfügigkeit einstellen zu können.

Weiterhin harte Strafen gegen Täter

"Die echten Täter werden wir dadurch nicht schonen. Die Justiz wird auch in Zukunft diese Taten mit aller Härte sanktionieren", betont Wahlmann.

Bei der Justizministerkonferenz in Berlin stehen zudem unter anderem ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Bekämpfung von Hassreden auf der Tagesordnung. Ein Punkt, der ursprünglich ebenfalls auf der Agenda stand, war die Verschärfung der Strafen bei exhibitionistischen Handlungen, dieser wurde jedoch gestrichen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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