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Gesetz zur Geschlechtsänderung: Justizministerin Wahlmann äußert Bedenken


Justizministerin hat Bedenken
Wahlmann: Gesetz zur Geschlechtsänderung könnte von Triebtätern ausgenutzt werden

Von dpa
Aktualisiert am 15.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Justizministerin Kathrin WahlmannVergrößern des BildesDie niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) stellt eine Statistik vor. (Quelle: Christina Sticht/dpa/dpa-bilder)
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Menschen, die ihr Geschlecht und ihren Namen ändern wollen, sollen es künftig beim Amt einfacher haben. Niedersachsens Justizministerin hat Bedenken.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat sich besorgt gezeigt, weil Menschen das geplante Selbstbestimmungsgesetz ausnutzen könnten. Es könne durch Triebtäter oder zum Aushebeln von Frauenquoten ausgenutzt werden, sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Ich halte es aber für durchaus realistisch, dass diese neue Gesetzeslage zumindest von einigen ausgenutzt wird", sagte sie demnach.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass künftig eine eigene, persönliche Erklärung genügt, um Geschlecht und Namen beim Standesamt ändern zu lassen. Das sei dann einmal pro Jahr möglich.

Durch eine formelle Änderung des Geschlechtes könnten Männer dann Paritätsregelungen aushebeln. Zudem sei etwa auch zu klären, ob Menschen mit einem Penis in Frauenhäuser oder -umkleiden dürfen und wie das im Zweifel verhindert werden könnte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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