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Mord in Hannover-Nordstadt: War 21-jähriger Messerstecher schuldunfähig?


Doppelmord in Hannover
Männer mit Messer getötet: Ist der Täter schuldunfähig?

Von t-online, nh

21.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Die Spielothek, in der ein Mann tödlich verletzt wurde, ist abgesperrt: Ein Unbekannter stach auf einen Gast ein.Vergrößern des BildesDie Spielothek ist abgesperrt (Archivfoto): Hier soll Tom B. einen Mann getötet haben. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa-bilder)
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Ein 21-Jähriger soll Ende vergangenen Jahres zwei Männer in Hannover getötet haben. Ein Gutachten legt nun nahe, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.

Der Fall sorgte über Hannovers Grenzen hinaus für Entsetzen: Mutmaßlich wahllos soll der 21-jährige Tom B. zwei Männer am 14. November 2023 getötet haben. Ein Gutachten deutet nun darauf hin, dass der Täter schuldunfähig gewesen sein könnte. Das teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage von t-online mit. Zuerst hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.

Rückblick: Das erste Opfer, ein 45-jähriger Mann, starb in einer Spielhalle in der Nordstadt. Unvermittelt soll Tom. B den Mann angegriffen und mit einem Messer erstochen haben. Er starb noch am Tatort.

Ein weiterer 49-jähriger Gast, der dem Mann zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls verletzt. Eine halbe Stunde verging, dann soll Tom B. einen weiteren 45-Jährigen attackiert haben. Der Vorfall ereignete sich vor dem Premiere Inn in der Hamburger Allee. Der Mann starb im Krankenhaus. Rund eine Dreiviertelstunde später nahm die Polizei B. in der Nordstadt fest.

Psychiatrische Einrichtung statt Gefängnis?

Mord in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft dem 21-Jährigen jetzt vor. Ein Gutachten legt jedoch nahe, dass Tom B. unter einer psychischen Erkrankung leidet. Abschließend geklärt werden soll die potenzielle Schuldunfähigkeit während der Hauptverhandlung.

In einem Sicherungsverfahren wird dann voraussichtlich darüber entschieden, wie es für den jungen Mann weitergeht. Die Staatsanwaltschaft fordert für diesen Fall die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Auch aktuell ist Tom B. in einer Klinik untergebracht.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Staatsanwaltschaft Hannover
  • Eigene Artikel bei t-online
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