Windhorst-Firma ging insolvent Ihme-Zentrum: Hannover entkommt Millionenforderung

Die Stadt Hannover muss nicht für den geplatzten Millionenanteil einer insolventen Windhorst-Firma im Ihme-Zentrum aufkommen. Das Gebäude muss dringend saniert werden.
Die Stadt Hannover kommt um eine millionenschwere Sonderumlage für das Ihme-Zentrum herum. Das hat das Amtsgericht Hannover am Mittwoch entschieden.
Hintergrund ist ein Streit über Sanierungskosten im maroden Ihme-Zentrum, das früher zeitweise zum Firmengeflecht des umstrittenen Investors Lars Windhorst gehörte. Die Eigentümergemeinschaft wollte erreichen, dass die Landeshauptstadt als Miteigentümerin für den Anteil der insolventen Firma Projekt IZ Hannover GmbH (PIZ) einspringt.
Ihme-Zentrum: Windhorst-Firma ließ fast vier Millionen Euro offen
Im Jahr 2021 hatten sich die Eigentümer der Gewerbeflächen auf eine Sonderumlage zur Instandsetzung des Sockelgeschosses geeinigt. Im September 2022 beschloss der Verwaltungsbeirat, einen Betrag von 4,1 Millionen Euro für die Sanierungen anzufordern.
PIZ sollte auf Grundlage des Verteilungsschlüssels rund 3,95 Millionen Euro zahlen. Doch wegen der Insolvenz blieb das Geld aus. Die Stadt Hannover, der eine Kita im Ihme-Zentrum gehört, sollte dann für die Windhorst-Millionen aufkommen, verlangte die Eigentümergesellschaft.
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Sie berief sich auf eine sogenannte Gesamtschuldnerschaft: Danach ist jeder Schuldner verpflichtet, gegenüber einem Gläubiger für die gesamte Summe zu haften – wer der Gesamtschuldner ist, richtet sich auch nach der eigenen Zahlungsfähigkeit. Und die sei aus Sicht der Eigentümergemeinschaft bei der Stadt Hannover am größten.
Die Stadt Hannover zahlte ihren Anteil, übernahm aber nicht zusätzlich den Anteil der insolventen Firma. Die Eigentümergemeinschaft forderte daraufhin vor Gericht erst einmal rund 100.000 Euro von der Stadt.
Ihme-Zentrum: Gericht verneint Gesamthaftung der Stadt Hannover
Doch nach Ansicht des Gerichts ergibt sich aus der Gemeinschaftsordnung keine solche gesamtschuldnerische Haftung. Auch ein gerichtlicher Vergleich aus dem Jahr 2021 reicht als Grundlage nicht aus. Dort sei lediglich von einer Kostenverteilung nach Schlüssel die Rede, nicht aber von einer solidarischen Haftung aller Eigentümer.
Eine Pflicht der Stadt, für den insolventen Miteigentümer einzuspringen, bestehe nicht. Auch eine Vertragsanpassung wegen geänderter Umstände komme laut Urteil nicht in Betracht. Die Insolvenz eines Eigentümerunternehmens sei kein Sonderfall, sondern ein Risiko, das in solchen Gemeinschaften immer bestehe.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Eigentümergemeinschaft kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
- Amtsgericht Hannover: Mitteilung vom 18. Juni 2025
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