Rechtsstreit um ZAG-Arena TSV Hannover-Burgdorf darf vorerst in Halle bleiben

Die TSV Hannover-Burgdorf darf nach einem Gerichtsurteil vorerst in ihrer Spielstätte bleiben. Der Streit zwischen Hallenbesitzer und Verein ist aber noch nicht endgültig beigelegt.
Der Handball-Bundesligist TSV Hannover-Burgdorf kann vorerst seine Heimspiele weiterhin in der ZAG-Arena austragen. Das Landgericht Hannover hat dies entschieden. Hintergrund ist ein Streit mit dem Hallenbesitzer Günter Papenburg, der eine Mietnachzahlung von rund 580.000 Euro fordert.
Papenburg hatte im Dezember eine Kündigung gegen die TSV Hannover-Burgdorf ausgesprochen. Er erklärte, die Betriebskosten für die Arena seien gestiegen und der Verein würde zu wenig für die Sicherheit tun. Der Zuschauerschnitt des Teams sei mittlerweile mit mehr als 9.000 Besuchern pro Heimspiel der zweithöchste in der Bundesliga. Als der langfristige Mietvertrag unterzeichnet wurde, war die Attraktivität der "Recken" noch deutlich geringer.
Mitte Mai teilte Papenburg mit, dass für die kommende Spielzeit keine Reservierungen für die Halle angenommen werden. Der Verein beantragte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht. Die Anwälte des Clubs hatten in der Gerichtsverhandlung am 18. Juni die Nachforderungen als "exorbitant" bezeichnet und auf den gültigen und von den "Recken" stets eingehaltenen Mietvertrag verwiesen. Bis zu einer endgültigen Klärung der vertraglichen Verhältnisse sollte daher die bisherige Rahmenvereinbarung aus dem Jahre 2021 weiter Geltung behalten.
Gericht entschied zugunsten der TSV Hannover-Burgdorf
Papenburg und seine Vermietungsgesellschaft hatten dagegen argumentiert, dass die TSV Hannover-Burgdorf seit der Kündigung im Dezember genügend Zeit gehabt habe, um sich um eine neue Spielstätte zu bemühen.
Das Gericht entschied zugunsten der TSV Hannover-Burgdorf und erklärte, dass die Nutzung der Halle bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig bestehen bleiben solle, da dies für den Verein existenziell sei. Eine Berufung gegen das Urteil ist beim Oberlandesgericht in Celle möglich.
- Nachrichtenagentur dpa
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