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Überprüfungen von Waffenbesitz nun kostenpflichtig


Hannover
Überprüfungen von Waffenbesitz nun kostenpflichtig

Von dpa
27.10.2021Lesedauer: 2 Min.
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Wer in Niedersachsen legal eine Waffe besitzt, wird für die regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen künftig zur Kasse gebeten. Bislang waren die Kontrollen der kommunalen Waffenbehörden meist kostenfrei. Das Land Niedersachsen hat zum 1. Oktober seine allgemeine Gebührenordnung angepasst, wie das niedersächsische Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Demnach sieht die Gebührenordnung für die Überprüfungen nun Beträge zwischen 25 und 300 Euro vor. Der Wert unterscheidet sich nach Art und Zeitaufwand der Kontrolle. In Niedersachsen sind rund 123.400 Menschen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, wie laut Ministerium aus dem Nationalen Waffenregister mit Stand Ende September hervorgeht.

Das Waffengesetz sieht vor, dass Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer in regelmäßigen Abständen, aber mindestens alle drei Jahre, auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung kontrolliert werden müssen. Für diese Überprüfung sieht die Gebührenordnung des Landes nun je nach Zeitaufwand Kosten zwischen 25 und 50 Euro vor. Zudem werden nun auch die unangekündigten Überprüfungen vor Ort, wie Waffen aufbewahrt werden, abgerechnet. Für diese Kontrollen werden die Gebühren ebenfalls nach Zeitaufwand erhoben - mindestens 45 Euro und höchstens 300 Euro.

Anlass für die Änderung ist eine erforderliche Neuregelung. Bis zu einer Änderung des Waffengesetzes 2008 wurden Gebühren nach dem Waffengesetz in einer eigenen Kostenverordnung des Bundes geregelt. Seitdem waren die Länder gefordert, eigene Kostenregelungen für diesen Bereich zu schaffen. In Niedersachsen ist diese neue Kostenregelung nun seit Monatsbeginn in Kraft - seitdem ist die übergangsweise genutzte Bundes-Kostenverordnung ohnehin ausgelaufen.

Laut Innenministerium konnten auf Basis der bisherigen Kostenordnung des Bundes zwar auch schon für die sogenannten Regelüberprüfungen Gebühren unter einer anderen Tarifnummer abgerechnet werden - von dieser Möglichkeit hätten aber nicht alle Waffenbehörden Gebrauch gemacht, teilte das Ministerium mit. Die neue Gebührenordnung ist nun landesweit verpflichtend.

Die Gebührenänderung betrifft alle Personen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, also etwa einer Waffenbesitzkarte, sind. Das sind in der Regel etwa Jägerinnen und Jäger, Sammlerinnen und Sammler von Waffen oder auch Sportschützen.

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