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Kritik von Grünen: "Fünfter Fehlabschuss in Folge"

Von dpa
Aktualisiert am 11.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Wof (Symbolbild): Für erschossene Tiere soll eine Ausnahmegenehmigung bestanden haben.
Ein Wof (Symbolbild): Für erschossene Tiere soll eine Ausnahmegenehmigung bestanden haben. (Quelle: Martin Wagner/imago-images-bilder)
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Wegen Übergriffen auf Nutztiere in Niedersachsen werden zwei Wölfe gesucht und sind zum Abschuss freigegeben. Nun ist es erneut zur Tötung eines anderen Tieres gekommen. Grüne üben Kritik.

Die Grünen im Landtag haben die vom niedersächsischen Umweltministerium angeordnete Tötung eines Wolfes im Landkreis Lüneburg scharf kritisiert. "Die tote Wölfin in Amt Neuhaus ist der fünfte Fehlabschuss in Folge", sagte der naturschutzpolitische Sprecher Christian Meyer am Dienstag.

"Wir fordern ein sofortiges Moratorium für die irrlichternde Wolfsjagd von Umweltminister Lies." Erneut sei keiner der beiden gesuchten Problemwölfe getötet worden, sondern eine Jungwölfin, die nicht an Nutztierrissen beteiligt gewesen sei.

Vermehrt Angriffe auf Nutztiere in Niedersachsen

Nach Angaben des Umweltministeriums, das von Olaf Lies (SPD) geführt wird, war die Tötung des nicht trächtigen Wolfes nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtens.

Demnach war es seit 2017 in dem Territorium des Rudels im Amt Neuhaus an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern vermehrt zu Wolfsattacken auf Nutztiere gekommen. Nach mehreren erfolglosen Maßnahmen sei Ende November eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur sogenannten Entnahme von Tieren erteilt worden.

Nabu kritisiert Vorgehen von Landesregierung

Der Umgang der Landesregierung mit den streng geschützten Wölfen wird auch vom Naturschutzverband Nabu Niedersachsen kritisiert, der kürzlich gemeinsam mit zwei anderen Organisationen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg Klage gegen die niedersächsische Wolfsverordnung eingereicht hat.

Grünen-Abgeordnete zogen bereits wegen der Wolfspolitik vor den Staatsgerichtshof in Bückeburg. Sie lassen überprüfen, ob es verfassungsgemäß ist, dass die Landesregierung keine Details zu laufenden Abschussgenehmigungen veröffentlicht. Die Bückeburger Richter wollen ihre Entscheidung in dieser Frage am 8. Februar verkünden.

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