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Verhandlung zu Bayerns Verfassungsschutzgesetz angesetzt


Karlsruhe
Verhandlung zu Bayerns Verfassungsschutzgesetz angesetzt

Von dpa
16.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Verfassungsschutzgesetz BayernVergrößern des BildesEin Informationsheft über das Bayerische Verfassungsschutzgesetz liegt auf einem Tisch. (Quelle: Matthias Balk/dpa/Archiv/dpa-bilder)
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Das Bundesverfassungsgericht will Mitte Dezember zwei Tage lang über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz verhandeln. Der Termin am 14. und 15. Dezember stehe allerdings "unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der pandemischen Lage", teilten die Richterinnen und Richter des zuständigen Ersten Senats am Dienstag in Karlsruhe mit. "Sollte die mündliche Verhandlung nicht stattfinden können, wird das Gericht schriftliche Fragen versenden." (Az. 1 BvR 1619/17)

Der bayerische Landtag hatte das umstrittene Gesetz Mitte 2016 mit CSU-Mehrheit beschlossen. Damit bekam das Landesamt für Verfassungsschutz deutlich mehr Rechte und Befugnisse, beispielsweise Zugriff auf Telefonverbindungs- und Internetdaten. Bundesweit war das bis zu diesem Zeitpunkt nur Polizei und Ermittlungsbehörden erlaubt. Die Landtagsfraktion der Grünen hatte dagegen 2017 eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Auch die Verfassungsbeschwerde, über die nun in Karlsruhe verhandelt werden soll, ist bereits seit 2017 anhängig. Sie wurde koordiniert von der Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die mit dem Verfahren verhindern will, dass das Beispiel Bayerns Schule macht. Die Beschwerdeführer sind nach früheren GFF-Angaben Funktionsträger oder Mitglieder in Organisationen, die im Bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, wie der Landesverband Bayern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).

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