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BGH prüft: Darf der Händler per Update nachbessern?


Karlsruhe
BGH prüft: Darf der Händler per Update nachbessern?

Von dpa
08.12.2021Lesedauer: 1 Min.
BundesgerichtshofVergrößern des BildesEin Hinweisschild, auf dem der Bundesadler und der Schriftzug Bundesgerichtshof abgebildet ist. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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Im VW-Dieselskandal prüft der Bundesgerichtshof (BGH) heute (10.00 Uhr), welche Ansprüche Betroffene gegen ihren Autohändler haben. Ist ein Neuwagen mangelhaft, kann der Käufer in den ersten zwei Jahren grundsätzlich frei wählen, ob er eine Nachbesserung möchte oder den Austausch des Autos. Die Kosten dürfen für den Händler aber nicht unverhältnismäßig sein.

In dem Fall, der jetzt in Karlsruhe verhandelt wird, hatte der Kläger einen VW Caddy mit dem Skandalmotor EA189 gekauft. Er will, dass ihm sein Autohaus mangelfreien Ersatz zur Verfügung stellt. Da es nur noch ein teureres Nachfolgemodell gibt, würde das den Händler knapp 12.000 Euro kosten. Das Software-Update, mit dem sich die illegale Abgastechnik entfernen lässt, kostet höchstens 100 Euro. Vor diesem Hintergrund hatte das Oberlandesgericht Braunschweig die Klage abgewiesen. Dagegen hat der Mann Revision eingelegt. Ob der BGH schon ein Urteil verkündet, ist offen. (Az. VIII ZR 190/19)

Generell sind nur wenige Diesel-Käufer gegen ihr Autohaus vorgegangen. Die allermeisten Betroffenen haben Volkswagen als Hersteller wegen systematischer Täuschung auf Schadenersatz verklagt.

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