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Streit um Rehabilitierung: Karlsruhe stärkt DDR-Heimkind


Karlsruhe
Streit um Rehabilitierung: Karlsruhe stärkt DDR-Heimkind

Von dpa
29.12.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein ehemaliges DDR-Heimkind hat erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht für seine Rehabilitierung gekämpft. Das oberste deutsche Gericht warf den Vorinstanzen nach Angaben vom Mittwoch vor, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Pflicht zur gerichtlichen Aufklärung des Sachverhalts "grob verkannt" zu haben. Unter anderem seien sie Hinweisen auf die Aufnahmebereitschaft des älteren Halbbruders, der in der Bundesrepublik lebte, sowie der Großeltern stiefväterlicherseits nicht nachgegangen, nachdem die Mutter wegen eines gescheiterten Fluchtversuchs ins Gefängnis gekommen sei, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Das Landgericht Schwerin muss sich erneut mit dem Fall befassen (Az.: 2 BvR 1985/16).

Bei der Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht geht es neben der Anerkennung, dass die Menschen Opfer politischer Willkür in der DDR waren, um den Zugang zu Entschädigungen. Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 neue Regeln beschlossen, die unter anderem die Voraussetzungen dafür senken und die Frist für entsprechende Anträge verlängern.

Der damals 13-jährige Kläger wollte den Angaben zufolge im Oktober 1977 mit seiner Mutter von der Tschechoslowakei aus in die Bundesrepublik Deutschland gelangen. Tschechoslowakische Sicherheitskräfte hätten sie verhaftet und getrennt. Der Junge sei in einem Gefangenentransportfahrzeug der Sicherheitsorgane der DDR nach Schwerin und zwei Tage später in das Kinderheim "Ernst Thälmann" gebracht worden. Seine Mutter sei in Untersuchungshaft gekommen und im Januar 1978 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Sommer wurde sie laut Mitteilung in die Bundesrepublik ausgesiedelt, konnte ihren Sohn aber erst kurz vor Weihnachten in dem Heim abholen.

Im Februar 2014 wies das Landgericht Schwerin einen Antrag des Mannes zurück, ihn wegen der Heimunterbringung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zu rehabilitieren. Er legte Beschwerde ein, die das Oberlandesgericht Rostock verwarf.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun unter anderem fest, die Fachgerichte hätten die Heimeinweisung nicht wirksam kontrolliert. Es habe weiteren Aufklärungsbedarf und weitere Aufklärungsmöglichkeiten gegeben. Eine Heimeinweisung sei nach verbreiteter Rechtsprechung insbesondere dann rechtsstaatswidrig, "wenn die Eltern eines Kindes aus politischen Gründen in Haft waren und die Heimunterbringung erst dadurch erforderlich wurde, dass aufnahmebereite Dritte von den DDR-Behörden übergangen wurden". Auch habe das Oberlandesgericht nicht hinreichend geklärt, warum der Junge nach Übersiedlung seiner Eltern in die Bundesrepublik noch ein halbes Jahr im Heim blieb.

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