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Verfassungsbeschwerde zu Bahnlärm in Oldenburg gescheitert


Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde zu Bahnlärm in Oldenburg gescheitert

Von dpa
08.03.2022Lesedauer: 1 Min.
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Kritiker einer Bahntrasse für Güterzüge durch Oldenburg sind mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Die Klägerinnen und Kläger hätten wesentliche Unterlagen wie Studien zur Lärmbelastung erst jetzt vorgelegt, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Diese hätte aber schon das Bundesverwaltungsgericht im vorangegangenen Verfahren kennen müssen, um die Sach- und Rechtslage klären zu können. Die Beschwerde wurde deshalb nicht zur Entscheidung angenommen. (Az. 1 BvR 1377/21)

Die Strecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven wird ausgebaut, um den Hafen JadeWeserPort besser anzubinden. Die Stadt Oldenburg hätte lieber eine Umgehungstrasse gehabt, um kilometerlange Lärmschutzwände zu vermeiden. Eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht war aber erfolglos geblieben.

Gegen dieses Urteil aus dem Oktober 2020 waren mehrere Anwohnerinnen und Anwohner und die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm noch in Karlsruhe vorgegangen. Sie beanstandeten vor allem, dass die Lärmbelastung in der Nacht bei der Berechnung gemittelt wird. Maximalpegel würden so bei der Bewertung außer Acht gelassen. Während des Verfahrens waren die Bauarbeiten weitergegangen.

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