t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKiel

Schärfere Corona-Regeln greifen in Schleswig-Holstein


Kiel
Schärfere Corona-Regeln greifen in Schleswig-Holstein

Von dpa
15.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Corona-SchnelltestVergrößern des BildesEin Corona-Schnelltest wird in einer Teststation aufbereitet. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Für Menschen ohne Schutzimpfung gegen Covid-19 gelten in Schleswig-Holstein seit Mittwoch strengere Kontaktregeln. Bei privaten Zusammenkünften von ungeimpften Personen gilt die Regel Hausstand plus zwei. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Am Dienstag hatte die Jamaika-Koalition die neue Corona-Landesverordnung beschlossen.

In Clubs, Bars und Diskotheken greift nun im Norden 2G plus. Dabei erhalten nur Geimpfte oder von einer Covid-19-Erkrankung Genesene mit zusätzlichem Test Zutritt. Auch beim Einchecken ins Hotel ist dieser nötig. Menschen mit Auffrischungsimpfung sind in Schleswig-Holstein von solchen zusätzlichen Testpflichten aber befreit - sofern ihre Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Bei größeren Sportveranstaltungen wie Handball- und Fußballspielen darf seit Mittwoch nur die Hälfte aller Plätze besetzt werden. Drinnen sind höchstens 5000 Zuschauer, draußen bis zu 15.000 Zuschauer erlaubt.

Verschärfungen gibt es auch bei der Maskenpflicht. Sie gilt nun auch für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Großveranstaltungen (außer Märkten) mit mehr als 1000 Anwesenden, in Innenbereichen der Gastronomie für Gäste, die nicht an ihrem Tisch sitzen sowie für die Wirtinnen und Wirte und Mitarbeitende. Wenn die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) nicht gewährleistet ist, gilt auch in Gottesdiensten am Sitzplatz Maskenpflicht.

Für minderjährige Schüler gilt in den Weihnachtsferien wieder die Auskunft einer oder eines Sorgeberechtigten über das Ergebnis eines höchstens 72 Stunden zurückliegenden Selbsttests. Schülerinnen und Schüler sollen dafür von den Schulen entsprechende Tests erhalten. In Bussen und Bahnen gibt es in den Ferien aber keine Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler von der dort geltenden 3G-Regel.

Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 11. Januar.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website