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AfD prüft Vorgehen nach Scheitern von Eilanträgen


Schleswig
AfD prüft Vorgehen nach Scheitern von Eilanträgen

Von dpa
25.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Jörg NobisVergrößern des BildesJörg Nobis, Abgeordneter der AfD im schleswig-holsteinischen Landtag. (Quelle: Axel Heimken/dpa/dpa-bilder)
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Nach Abweisung ihrer Eilanträge gegen die aktuellen Corona-Regeln für Landtagssitzungen durch das Landesverfassungsgericht will die AfD ihr weiteres Vorgehen prüfen. "Das Landesverfassungsgericht ist unserer Argumentation leider nicht gefolgt", teilte der AfD-Abgeordnete Jörg Nobis in der Nacht zum Dienstag mit. Die AfD gehe weite davon aus, dass bei reiner technischer Zusammenschaltung mit Videokonferenztechnik eine Hybridsitzung vorliege.

Das Parlament hatte am 10. Januar die epidemische Lage im Land festgestellt, um unter anderem rechtssicher Diskotheken schließen zu können. Im Plenarsaal galt 2G plus (geimpft, genesen sowie negativer PCR-Test). Abgeordnete, die entweder nicht geimpft oder genesen sind oder diese Informationen nicht offenlegen wollen, durften den Saal nur nach einem Test betreten und mussten dort eine Maske tragen. Die AfD kritisierte dies als öffentliche Zurschaustellung des Impfstatus. Wer die Anforderungen nicht erfüllte, musste die Sitzung per Videoübertragung von einem anderen Saal aus verfolgen, in dem die 3G-Regel galt (geimpft, genesen, getestet), hatte dort aber auch die Möglichkeit zu Wortbeiträgen, die in den Plenarsaal übertragen wurden.

Das Gericht wies am Montag Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Sitzung und die getroffenen Beschlüsse ab. Schon die gegen Landtag und Landesregierung gerichteten Anträge seien unzulässig. Es sei zudem nicht erkennbar, dass die vom Landtagspräsidenten für den Plenarsaal angeordnete 2G-plus-Regelung mit der Alternative, den Saal PCR-getestet und mit FFP2-Maske zu betreten, verfassungswidrig sein soll. Es sei Abgeordneten zumutbar, einen PCR-Test machen zu lassen oder im Plenarsaal eine Maske zu tragen. Wenn sie unter diesen Bedingungen nicht an den Sitzungen im Plenarsaal teilnähmen, täten sie dies freiwillig.

Nobis erklärte dazu, "diese Begründung klingt zwar in unseren Ohren wie Hohn – zeigt aber auch, dass das Gericht offensichtlich von einer unterschiedlichen Qualität der Sitzungsteilnahme in den verschiedenen Sitzungssälen ausgeht". Die Frage demokratischer Mindeststandards bei Plenarsitzungen bleibe ungeklärt.

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