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Wieder größere Veranstaltungen und kein 2G mehr im Handel


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Wieder größere Veranstaltungen und kein 2G mehr im Handel

Von dpa
08.02.2022Lesedauer: 2 Min.
CoronavirusVergrößern des BildesEine Frau trägt eine FFP-2-Maske in der Hand. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Landesregierung hat am Dienstag wie erwartet das 2G-Modell für den Handel aufgehoben. Ab Mittwoch müssen Kundinnen und Kunden in Schleswig-Holsteins Geschäften nur noch eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, wie die Staatskanzlei am Dienstag nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss berichtete. Das gilt auch für Ladenlokale mit Dienstleistungen wie Reisebüros oder Änderungsschneidereien. Bislang durften nur Menschen shoppen gehen, die geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Ausnahmen gab es für Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Discounter, Drogerien und Apotheken sowie Poststellen und Baumärkte, aber auch Buchhandlungen und Blumengeschäfte.

Möglich sind künftig zudem wieder größere Veranstaltungen mit mehreren Tausend Besuchern - das betrifft auch die beiden Handball-Bundesligisten THW Kiel und SG Flensburg-Handewitt sowie Fußball-Zweitligist Holstein Kiel. Generell können künftig unter 2G-Bedingungen drinnen 500 Menschen an Veranstaltungen teilnehmen. Drinnen sind bei einer Auslastung von maximal 30 Prozent bis zu 4000 Besucher erlaubt. Draußen - beispielsweise im Stadion - dürfen bei halber Auslastung bis 10 000 Zuschauer dabei sein.

Voraussetzung ist drinnen, dass die Gäste feste Sitzplätze haben, die sie höchstens kurzzeitig verlassen. Draußen müssen Besucher feste Sitz- oder Stehplätze haben, die sie nur kurzzeitig verlassen. Die Gäste müssen gleichmäßig auf den Tribünen oder der Veranstaltungsfläche verteilt sein.

In Restaurants und Kneipen bleibt es allerdings vorerst bei der 2G-Regel. In der Gastronomie gibt es ab Mittwoch aber keine Sperrstunde mehr ab 23.00 Uhr.

Für Proben und Veranstaltungen von Laienchören gilt künftig 2G plus. Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein sowie über einen negativen Corona-Test verfügen. Dafür entfällt die Maskenpflicht während des Singens für die Chöre, nicht aber für die Zuschauer. Blasmusiker dürfen auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten und Prüfungen wieder musizieren.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hatte die Lockerungen im Vorfeld als einen ersten Schritt in Richtung Normalität bezeichnet. Der CDU-Politiker begründete den Kurs damit, dass die Omikron-Variante des Coronavirus zwar ansteckender, aber weniger gefährlich sei.

Der Regierungschef stellte bereits weitere Öffnungsschritte ab 3. März in Aussicht. Die neue Corona-Landesverordnung gilt bis 2. März. Über weitere Schritte will die Landesregierung nach den gemeinsamen Beratungen von Bund und Ländern, die am 16. Februar geplant sind.

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