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Köln: Missbrauchs-Vorwürfe: Pfarrer freigesprochen


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Pfarrer nach Missbrauchs-Vorwürfen freigesprochen

Von dpa
Aktualisiert am 09.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Will sein Amt abgeben: Kardinal Rainer Maria Woelki.
Kardinal Rainer Maria Woelki: Er soll einen Pfarrer befördert haben, obwohl er von den Missbrauchsvorwürfen gegen ihn gewusst habe. (Quelle: Federico Gambarini/do/dpa./dpa)
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Kardinal Woelki soll einen Pfarrer befördert haben, der sich an Minderjährigen vergangen haben soll. Nun wurde der Beschuldigte freigesprochen.

Einem Düsseldorfer Pfarrer wurden Missbrauchstaten an Minderjährigen vorgeworfen. Nun wurde er in einem kirchenrechtlichen Verfahren von den Anschuldigungen freigesprochen. Der Priester sollte nach Informationen der "Bild"-Zeitung 2001 Sex mit einem minderjährigen Prostituierten am Kölner Hauptbahnhof gehabt haben. Das berichtete die Zeitung 2021. Nach dem Bericht meldeten sich andere vermeintlich Betroffene und warfen dem Pfarrer vor, dass er sich von 1993 bis 1998 auch an ihnen vergangen haben soll.

Bis zur Klärung der Vorwürfe war der Pfarrer beurlaubt worden, nach dem jetzigen Freispruch des Mannes wurde das gegen ihn verhängte Verbot zur Ausübung priesterlicher Dienste aufgehoben. Jedoch darf er nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der pfarrlichen Seelsorge und in leitender Verantwortung tätig sein.

Rechtsstreit zwischen Woelki und "Bild"-Zeitung

Der Fall am Kölner Hauptbahnhof wurde in dem kirchenrechtlichen Verfahren nicht berücksichtigt, da er bereits durch den inzwischen verstorbenen Kardinal Joachim Meisner geahndet worden sei. Der anderen Vorwürfe wurde der Pfarrer "aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen" freigesprochen.

Gleichzeitig ist der Pfarrer eine Schlüsselfigur in einem Rechtsstreit zwischen dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag. Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, dass Woelki den Mann 2017 zum Düsseldorfer Stadtdechanten befördert habe, obwohl er von dessen Personalakte und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Dem widerspricht Woelki.

In einer Mitteilung des Erzbistums Köln wird Generalvikar Guido Assmann zu dem Fall zitiert. Assmann könne "gut nachvollziehen, dass viele Menschen, vor allem in den bisherigen Einsatzgemeinden von Pfarrer D., durch die Berichterstattung der letzten Zeit irritiert, verunsichert und auch empört waren und sind." Wie aber auch ein staatliches Verfahren basiere ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren "auf einer Beweispflicht und der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen."

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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