"Putin-Versteherin" Krone-Schmalz eskaliert den Rechtsstreit mit Kritikerin
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Der Rechtsstreit um Kritik an Gabriele Krone-Schmalz geht in die nächste Runde. Klar ist: Für die Verliererin wird es dadurch noch teurer werden als sowieso schon.
Neue Entwicklung im Rechtsstreit zwischen der ehemaligen ARD-Korrespondentin Gabriele Krone-Schmalz und der Historikerin Franziska Davies. Davies hatte Krone-Schmalz für einen Vortrag in Köln heftig kritisiert und ihr dabei unter anderem Putin-Nähe unterstellt. Daraufhin erhielt sie eine Abmahnung durch Krone-Schmalz' Anwälte, die zunächst 14 Aussagen beanstandete. Krone-Schmalz ließ schließlich elf dieser Anklagepunkte fallen.
Davies hatte daraufhin ihrerseits Klage am Landgericht Köln eingereicht. Das Ziel: eine ausdrückliche Bestätigung, dass ihre Kritik an Krone-Schmalz zulässig sei. Mehr zum Rechtsstreit lesen Sie hier. Nun kontert die Ex-Korrespondentin: Krone-Schmalz klagt ihrerseits am Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung. Das Verfahren befasst sich mit denselben Aussagen wie das in Köln, soll Davies' Aussagen aber unterbinden. "Das Verfahren in Köln wird durch die Unterlassungsklage in Düsseldorf gegenstandslos", erklärt Krone-Schmalz' Anwalt René Rosenau auf Anfrage von t-online.
Wer muss am Schluss zahlen?
Krone-Schmalz' Unterlassungsklage sei gegenüber Davies' negativer Feststellungsklage priorisiert, erklärt deren Anwalt Lucas Brost im t-online-Gespräch. Letztere sei damit "erledigt".
Zu einer Entscheidung kommen muss das Landgericht Köln dennoch – denn nur auf diese Weise könne geklärt werden, wer die Verfahrenskosten zu tragen hätte, so Brost. "Wenn die Äußerungen (von Davies, Anmerkung d. Red.) zulässig waren, trägt Krone-Schmalz die Kosten. Im besten Falle aus unserer Sicht muss sie also zweimal Kosten tragen." Im Umkehrschluss heißt das: Sollten beide Gerichte gegen Davies entscheiden, lägen die Kosten bei der jungen Wissenschaftlerin aus München. Osteuropaexpertinnen und -experten hatten sich zuletzt hinter Davies gestellt und Spenden für den Prozess gesammelt. Mehr dazu lesen Sie hier.
"Unzweideutig mitgeteilt"
Doch warum geht Krone-Schmalz jetzt diesen Weg nach Düsseldorf – und erhöht damit für beide Seiten das finanzielle Risiko? "Wir hatten Frau Davies und ihren Anwälten unzweideutig mitgeteilt, dass wir für Frau Krone-Schmalz Klage erheben werden. Wenn Frau Davies so streitlustig ist, dass sie dies nicht abwarten wollte, ist das ihr Problem", sagt Krone-Schmalz' Anwalt René Rosenau.
Nur wenn Krone-Schmalz selbst klage, habe sie am Ende einen "rechtskräftigen Unterlassungstitel gegen Frau Davies. Es nützt Frau Krone-Schmalz nichts, lediglich Beklagte einer negativen Feststellungsklage zu sein. Damit bekommt sie die rechtswidrigen Äußerungen nicht aus der Welt.“ Einige der Aussagen von Franziska Davies, um die es geht, lesen Sie hier.
"Wir haben mit diesem Schritt gerechnet"
Davies' Anwalt Lucas Brost sieht darin hingegen den Versuch, das Narrativ zu bestimmen. "Frau Davies wird in deren Klage beispielsweise als die ‚kleine Nachwuchswissenschaftlerin‘ dargestellt, die regelmäßig ‚cancel culture‘ betreibe." "Cancel culture" beschreibt ein Phänomen, bei dem Personen aufgrund vermeintlich falscher oder unmoralischer Aussagen die öffentliche Bühne genommen wird.
Wann es zu dem Verfahren kommt, ist noch unklar. Zunächst müssen beide Seiten der Erledigung der Kölner Klage zustimmen – laut Brost eine Frage der Zeit. Überrascht sei er nicht: "Wir haben mit diesem Schritt gerechnet." Durch die Klage in Köln sei vermieden worden, "dass dauerhaft die Drohung mit einer möglichen Klage durch Krone-Schmalz im Raum steht."
- Gespräch mit Franziska Davies' Anwalt Lucas Brost
- Gespräch mit Gabriele Krone-Schmalz' Anwalt René Rosenau