t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Wegen Rosenmontag: Kölner Anwalt bittet um Verlegung von Gerichtstermin


"Quasi-religiöse Betätigung"
Wegen Rosenmontag: Kölner Anwalt bittet um Verlegung von Gerichtstermin


31.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Rosenmontagszug 27.02.2017 in Köln: "Das geht (absolut ironiefrei) wirklich nicht!"Vergrößern des Bildes
Rosenmontagszug 2017 in Köln: "Das geht (absolut ironiefrei) wirklich nicht!" (Quelle: Eduard Bopp/imago-images-bilder)

Ein Berliner Gericht lädt einen Kölner Anwalt zu einem Termin am Rosenmontag. Für den ist klar: "Da können wir nicht."

Eine Gerichtsverhandlung zum Rosenmontag? Für den gemeinen Rheinländer wohl kaum denkbar. Das gilt auch für Michael Fengler, Anwalt bei der Kanzlei Höcker in, genau, Köln. Der sollte am 20. Februar, dem diesjährigen Rosenmontag, zu einem Termin erscheinen.

"Das ist der höchste Feiertag für Karnevalisten", erklärt Fenglers Kanzleikollege Christian Conrad, der den Antrag bei Twitter öffentlich machte, auf Anfrage von t-online. "Das war Anlass für uns, das Gericht zu bitten, den Termin zu verlegen. Da können wir nicht."

Berliner Gericht "heidnisch geprägt"

Fengler wird in seinem Schreiben ans Gericht noch deutlicher: Der Rosenmontag sei ein Tag mit "quasi-feiertagsähnlicher Wirkung und quasi-religiöser Bedeutung". Er wolle an diesem Tag "quasi-religiösen Betätigungen" nachgehen und bitte "in aller Höflichkeit" um Terminverlegung.

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Dass nicht jeder dieses Argument nachvollziehen können wird, scheint auch Michael Fengler klar gewesen zu sein, wenn er schreibt: "Dem Unterzeichner ist bekannt und bewusst, dass dem Rosenmontag am eher heidnisch geprägten Sitz des Prozessgerichts keine vergleichbare Wirkung und/oder Bedeutung zukommt." Die Verhandlung, das verrät Christian Conrad, soll vor einem Gericht in Berlin stattfinden. "Kölner Gerichte machen da traditionell keine Termine."

"Notbesetzung, die nüchtern und erreichbar ist"

Das Problem mit dem Rosenmontag sei nicht nur ein kulturelles, argumentiert Conrad: "Es ist wirklich ein Problem, sich an diesem Tag in der Stadt zu bewegen oder Köln zu verlassen. Das ist wirklich schwierig. Die Straßen sind voll, der Hauptbahnhof quasi überlaufen."

Und natürlich sei man an diesem bedeutenden Feiertag auch anderweitig unterwegs: "Es gibt immer eine Notbesetzung, die nüchtern und für unsere Mandanten erreichbar ist. Ansonsten findet bei uns kaum regulärer Betrieb statt."

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Die Rückendeckung von Kanzlei-Chef Ralf Höcker scheint Fengler schon mal sicher: "Man mag das außerhalb des Rheinlands albern finden, aber das geht (absolut ironiefrei) wirklich nicht!", schreibt der bei Twitter. Er habe jährlich die Bude voll. "Es ist gänzlich ausgeschlossen, dass ich irgendwo anders sein werde als bei meinen Gästen!"

Verwendete Quellen
  • twitter.de: Tweet von Christian Conrad
  • twitter.de: Tweet von Ralf Höcker
  • Telefonat mit Christian Conrad
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website