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Ostern und Karfreitag in Köln: Was verboten und was erlaubt ist


Tanzverbot an Karfreitag
Ostern in Köln: Was verboten und was erlaubt ist

Von t-online, fe

27.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago 75853540Vergrößern des BildesEin Köbes zapft Bier (Archivbild): Ist Kölsch trinken in der Kneipe an Ostern erlaubt? (Quelle: imago stock&people)
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Ostern ist das wichtigste Fest der Christen. Daher gelten an Karfreitag und den anderen Ostertagen strenge Regeln – und vieles ist verboten.

An Ostern gedenken die Christen der Kreuzigung und der Wiederauferstehung von Jesus Christus – das Osterfest ist der wichtigste ihrer Feiertage. Damit die Ostertagen würdevoll begangen werden können, gelten an den Tagen spezielle Regeln. Diese greifen vor allem am Karfreitag, dem Tag der Kreuzigung Jesu – auch in Köln.

Auch Umzüge sind nicht erlaubt

Wie an allen Sonn- und Feiertagen ist es an Karfreitag "grundsätzlich verboten" zu arbeiten, erklärt die Stadt Köln auf ihrer Website. Dabei gibt es aber natürlich ausnahmen, die im Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt sind. Darüber hinaus ist an den Feiertagen der Betrieb von Waschsalon, Autowaschanlagen, Fahrschulen und Mitfahrversammlungen verboten. Wer die freien Tage aber etwa für einen Umzug nutzen will, der sei gewarnt: Wohnungsumzüge sind an den Feiertagen ebenfalls nicht erlaubt.

Von dem Arbeitsverbot nicht betroffen sind Berufe im Verkehrs- und Gesundheitswesen, in der Gefahrenabwehr, der Gastronomie und der Landwirtschaft. Auch Fitness-Center, Sonnenstudios und Saunen dürfen öffnen, solange ihre Nutzung der "Erholung in der Freizeit dient."

Ostern: Diese Dinge sind verboten

Am Gründonnerstag, dem Donnerstag vor Ostern, am 28. März, sind ab 18 Uhr jegliche öffentliche Tänze verboten. Es herrscht "Tanzverbot". Von Karfreitag an, 29. März, bis Karsamstag, 30. März, um 6 Uhr sind zudem keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Zu diesen Veranstaltungen zählen laut Stadt Köln:

  • Märkte
  • gewerbliche Ausstellungen
  • Tauschbörsen
  • sportliche Veranstaltungen (auch Pferderennen)
  • Leistungsshows und Zirkusaufführungen
  • Volksfeste
  • artistische Darbietungen
  • Theateraufführungen
  • Konzerte, Opern, Musicals
  • Puppenspiele
  • Ballett und Ähnliches
  • Musik- und Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken
  • Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen

Ausnahmen gelten ausschließlich für Veranstaltungen, die "religiöser oder weihevoller Art" sind oder sonst einen ersten Charakter aufweisen, die "dem besonderen Wesen dies Feiertags entsprechen." Klassische Konzerte oder Theateraufführungen sind etwa nur dann erlaubt, "wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen und gerade an diesem Tag aufgeführt werden sollen", so die Stadt.

Doch auch wenn eine Veranstaltung diesen Kriterien entspricht, gibt es Einschränkungen: Zwischen 6 und 11 Uhr sind am Karfreitag sämtliche Veranstaltungen verboten - dann nämlich finden die meisten Gottesdienste statt.

Karfreitag: Es gibt auch Ausnahmen

Von den gesetzlichen Verboten sind aber nicht alle Events und Angebote betroffen. So gibt es auch einige Dinge, die man mit der Familie oder Freunden an Karfreitag unternehmen kann. Dazu zählen der Besuch von Kunstausstellungen und Museen, die Teilnahme an Kunstführungen oder Tierschauen, sowie ein Ausflug in den Kölner Zoo.

Verwendete Quellen
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