t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Köln: Stadt bekommt vom Land NRW 100 Millionen Euro für mehr Wohnungen


Gute Nachrichten
Köln bekommt enorme Summe für mehr Wohnungen

Von t-online
09.04.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0333965299Vergrößern des BildesWohnhäuser in Zollstock (Archivbild): Der Wohnungsbau in der Domstadt wird mit mindestens 100 Millionen Euro gefördert. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Land fördert den Wohnungsbau in der Domstadt mit mindestens 100 Millionen Euro. Um Investoren für den Wohnungsbau zu motivieren, dürfen sie in Zukunft mehr Miete nehmen.

In ihrem Wohnungsmarktbericht für 2023 hat die Stadt Köln erst vor Kurzem die Wohnsituation für die Domstadt zusammengefasst. Nun kommt offenbar ein "warmer Regen" auf die Stadt zu. Sie erhält aus der Wohnraumförderung 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr waren es 95 Millionen Euro gewesen.

Insgesamt steht für ganz NRW 2024 eine Fördersumme von 1,7 Milliarden Euro bereit. Die Finanzierung setzt sich zusammen aus Kreditmitteln der NRW-Bank, Haushaltsmitteln des Landes und des Bundes. Der größte Teil der 1,7 Milliarden (900 Millionen Euro), fließt in den Neubau von Mietwohnungen und Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Miete in geförderten Wohnungen steigt

"Wir erleben, auch bedingt durch steigende Baukosten, einen sich drastisch zuspitzenden Mangel an Wohnraum", sagt Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln. Um den Wohnungsbau anzukurbeln, will das Land nun Bürokratieprozesse abbauen und die sogenannte Bewilligungsmiete, also die Miete, die die Vermieter pro Quadratmeter verlangen dürfen, anheben. Für die Einkommensgruppe A steigt die Bewilligungsmiete um 0,75 Euro auf 7,85 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und für die Einkommensgruppe B um einen Euro auf neun Euro je Quadratmeter.

Die gesetzlichen Einkommensgrenzen für die Nutzung von öffentlich gefördertem Wohnraum liegt für einen 2-Personen-Haushalt in der Einkommensgruppe A bei 24.600 Euro und in der Einkommensgruppe B bei 34.440 Euro.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Köln vom 9. April 2024 (per E-Mail)
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website