Klage der Sängerin Oberlandesgericht Köln verhandelt über Tina-Turner-Plakat

Die US-amerikanische Pop-Ikone Tina Turner hat gegen den Veranstalter einer Fan-Show in Deutschland geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Nun wird in Köln neu verhandelt.
Tina Turner (81) beschäftigt am Donnerstag einmal mehr die Justiz. Anfang dieses Jahres hatte die US-Sängerin vor dem Kölner Landgericht ein Klageverfahren gegen einen bayerischen Tourveranstalter gewonnen. Das Werbeplakat für die Show "Simply The Best – Die Tina Turner Story" dürfe so nicht mehr verwendet werden, entschied das Gericht.
Die Verwendung des Namens Tina Turner zusammen mit dem Bild einer Doppelgängerin könne fälschlich den Eindruck vermitteln, dass die echte Sängerin an dem Musical mitwirke oder sogar selbst auftrete, so die Richter. Gegen diese Entscheidung hat der Tourveranstalter Cofo Entertainment aus Passau Berufung eingelegt, so dass der Fall nun auch vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt wird. Eine Entscheidung ergeht am Donnerstag noch nicht.
- Nachrichtenagentur dpa