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Köln: 29-Jähriger wegen schweren Kindesmissbrauchs vor Gericht


29-Jähriger wegen schweren Kindesmissbrauchs vor Gericht


05.01.2021Lesedauer: 2 Min.
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Das Landgericht Köln (Archivbild): Die Öffentlichkeit war beim Prozess um schweren Kindesmissbrauch teils ausgeschlossen.Vergrößern des Bildes
Das Landgericht Köln (Archivbild): Die Öffentlichkeit war beim Prozess um schweren Kindesmissbrauch teils ausgeschlossen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

In Köln steht ein 29-Jähriger vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, eine 13-Jährige missbraucht zu haben. Zum Auftakt wurden Chat-Protokolle zwischen dem Angeklagten und der Jugendlichen verlesen.

Vor der 2. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts begann das Verfahren gegen einen 29-jährigen Mann aus Engelskirchen, der die 13-jährige Nichte seiner früheren Lebensgefährtin sexuell schwer missbraucht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Zeit von Januar bis Mai 2020 mit dem Kind zweimal geschlafen zu haben. Außerdem soll er kinderpornographische Bilder besessen und das Mädchen motiviert haben, ihm Nacktfotos von sich selbst zu schicken. In Folge der Tatvorwürfe ist der Mann seit Juli in Köln inhaftiert.

Die Staatsanwältin verlas einige Chat-Nachrichten, die zwischen dem Angeklagten und dem Opfer ausgetauscht wurden. Aus ihnen ergibt sich, dass der Mann offenbar versuchte, eine Schwärmerei des Mädchens für seine sexuellen Absichten zu nutzen. So äußerte sie etwa: "Ich will mich nicht noch mehr in dich verlieben", woraufhin er ihr schrieb, das werde sie sicher, wenn man erst einmal miteinander intim würde. Sie jedoch wehrte das zunächst ab: "Ich will mich nicht noch mehr in dich verlieben, das ist nicht gut für mich."

Chat dokumentiert Sex-Phantasien

In weiteren Nachrichten sicherte er ihr zu, es würde ihm nicht nur um einen One-Night-Stand gehen. Außerdem soll es eine Chat-Gruppe gegeben haben, zu der als dritte Person ein weiteres Mädchen oder eine Frau gehörte. Auch dort ließ, so schildert es die Anklage, der Mann seinen sexuellen Phantasien freien Lauf. Zweimal kam es schließlich zum Beischlaf.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rainer Schaefer, beantragte mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz seines Mandanten, die Öffentlichkeit für die Dauer von dessen Vernehmung auszuschließen. Dem gab die Kammer nicht ohne Weiteres statt. "Wir verstehen Ihren Antrag so, dass er sich insbesondere auf intime, sexuelle Dinge bezieht. Uns geht es aber zunächst auch um das Kennenlernen", so Richterin Uta Elsner, die den Vorsitz hatte.

Der Verteidiger beharrte jedoch: Das Kennenlernen sei von der Sexualität nicht zu trennen. Nach einer längeren Beratung gab die Kammer dem Antrag statt und vernahm den Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil wird für den 15. Januar erwartet.

Verwendete Quellen
  • Teilnahme am Prozess
  • Aussagen der Prozessbeteiligten
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