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Karneval 2021 in Köln: Dienstfrei an Rosenmontag steht auf der Kippe


Wegen Corona-Pandemie
Dienstfrei für Kölner am Rosenmontag steht auf der Kippe

Von dpa, t-online
13.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein einsamer Jeck steht bei der Sessionseröffnung im November 2020 auf einer Straße in Köln (Archivbild): Wegen der Corona-Pandemie könnten die Kölner an Rosenmontag normal zur Arbeit gehen müssen.Vergrößern des BildesEin einsamer Jeck steht bei der Sessionseröffnung im November 2020 auf einer Straße in Köln (Archivbild): Wegen der Corona-Pandemie könnten die Kölner an Rosenmontag normal zur Arbeit gehen müssen. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Weil die großen Rosenmontagszüge in Düsseldorf und Köln dieses Jahr ausfallen, gibt es nicht wie üblich dienstfrei für die Mitarbeiter der Landesbehörden. Daran könnten sich andere Unternehmen orientieren.

Wegen der Corona-Pandemie wird es in diesem Jahr in den Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen kein dienstfrei an Rosenmontag geben. Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen. In den Karnevalshochburgen Düsseldorf und Köln seien angesichts der Pandemie und der daraus resultierenden Einschränkungen die geplanten Rosenmontagszüge bereits abgesagt worden, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Damit sei die Begründung für ein Beibehalten der bisherigen Dienstzeitregelung für den Rosenmontag 2021 entfallen.

Daran könnten sich auch andere Unternehmen orientieren, die an diesem Tag freiwillig ihren Mitarbeitern einen freien Tag geschenkt hatten. Für Kölner Karnevalisten könnte das also bedeuten, dass sie an diesem Tag, den 15. Februar 2021, normal arbeiten müssten.

Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, dass die Verwaltung in Köln in den kommenden Tagen entscheiden will, wie sie ihr Angebot gestalten möchte. Denn normalerweise fährt sie an den Tagen rund um Rosenmontag ihr Angebot stark zurück.

Dienstfrei geht auf alten Beschluss zurück

Der Rosenmontag ist nach dem geltenden Arbeitszeitrecht sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen zwar grundsätzlich ein Arbeitstag. In der Vergangenheit hatte die Landesregierung jedoch angeordnet, dass an diesem Tag an allen Behörden in Düsseldorf der Dienst entfällt. Behörden außerhalb von Düsseldorf wurden dazu ermächtigt, nach eigenem Ermessen dienstfrei zu geben.

Die alljährliche Regelung, die Behörden am Rosenmontag vom Dienst zu befreien, geht auf einen Beschluss der Landesregierung von 1970 zurück. Die Behörden in Düsseldorf und andernorts seien normalerweise aufgrund der großen Karnevalsumzüge, abgesperrter Innenstädte und großer Menschenansammlungen nur schwer zu erreichen, war als Begründung genannt worden.

Verwendete Quellen
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