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Justiziarin nimmt Bürostuhl aus Erzbistum mit – Kündigung

Von dpa, jot, ags

Aktualisiert am 04.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Rainer Maria Woelki und ein Bürostuhl (Archivbild/Montage): Das Erzbistum hatte eine Mitarbeiterin entlassen, weil sie einen Bürostuhl nach Hause mitgenommen hat.
Rainer Maria Woelki und ein Bürostuhl (Archivbild/Montage): Das Erzbistum hatte eine Mitarbeiterin entlassen, weil sie einen Bürostuhl nach Hause mitgenommen hat. (Quelle: Unsplash/Oliver Berg/dpa-bilder)
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Das Erzbistum Köln hat eine Frau entlassen, weil sie sich ohne Erlaubnis des Kardinals Rainer Maria Woelki am Inventar des Büros bedient haben soll. Die Frau wehrt sich nun gegen ihre Kündigung.

Die Justiziarin des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki hat nach 13 Dienstjahren die Kündigung bekommen, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie ihren Bürostuhl mit nach Hause genommen hat. Das wurde am Freitag bei einer Verhandlung am Arbeitsgerichts Köln bekannt. Die Frau wurde anschließend in den Ruhestand versetzt, für den Fall, dass die Kündigung als nicht wirksam anerkannt werden würde.

Die ehemalige Justiziarin klagt nun gegen ihre Kündigung – und verlangt zusätzlich mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld.

Klägerin hat Kardinal Woelki nicht persönlich gefragt

Vor dem Kölner Arbeitsgericht war nun ein Gütetermin angesetzt. Das ist eine Verhandlung zur Suche nach einer gütlichen Einigung. Doch der Termin brachte keine Annäherung zwischen den Parteien.

Es sei "der absurdeste Kündigungsgrund", den er in seiner Laufbahn je gehört habe, sagte der Anwalt der ehemaligen Justiziarin, Stephan Vielmeier. Er wertete den Kündigungsgrund als "sehr dünn": Der Arbeitgeber sei verpflichtet, das Homeoffice einzurichten.

"Plötzlich kam Corona, alles war neu, jeder musste sich organisieren", so Vielmeier. Seine Mandantin habe in dieser Situation ihren Stuhl mitgenommen, "ohne Kardinal Woelki persönlich danach zu fragen."

Rechtsanwalt der Klägerin steht neben den Rechtsanwälten des Erzbistums: Die Klägerin verlangt auch Schmerzensgeld.
Rechtsanwalt der Klägerin steht neben den Rechtsanwälten des Erzbistums: Die Klägerin verlangt auch Schmerzensgeld. (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)
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Bürostuhl war "Gegenstand von erheblichem Wert"

Es handele sich um einen speziellen, rückenschonenden Bürostuhl, den die Klägerin mit ins Homeoffice genommen habe. "Es ist ein Gegenstand von durchaus erheblichem Wert, der hier mitgenommen worden ist," sagte dagegen der Anwalt des Erzbistums Köln, Wolfgang Glöckner. Das könne man nicht einfach machen.

Nach der Ansicht des Anwalts der Klägerin habe die Kündigung einen Hintergrund: Es sei der Versuch, seine Mandantin wegen einer Erkrankung in den Ruhestand zu versetzen. Die Juristin leide an einer Posttraumatischen Belastungsstörung, da sie mit hunderten von Aktenseiten zum Missbrauchsskandal befasst gewesen sei. Davon sei sie laut ihrem Anwalt Vielmeier erkrankt. Zudem soll sie sich gemobbt gefühlt haben. Es habe seit 18 Monaten "diverse Einzelmaßnahmen" gegen seine Mandantin gegeben.

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Das Gericht will nun am 18. Januar kommenden Jahres in der Sache entscheiden.

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