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Köln: In Moscheen soll der Muezzin zum Freitagsgebet rufen dürfen


Zweijähriges Modellprojekt
Köln will Muezzin-Rufe zum Freitagsgebet erlauben

Von dpa
Aktualisiert am 08.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Die Ditib-Zentralmoschee in Köln (Symbolbild): Schon bald könnten hier freitags Muezzin-Rufe zu hören sein.Vergrößern des BildesDie Ditib-Zentralmoschee in Köln (Symbolbild): Schon bald könnten hier freitags Muezzin-Rufe zu hören sein. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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In muslimischen Ländern ist der Ruf des Muezzin so normal wie das Glockengeläut der Kirche – und in Köln könnte es bald beides zu hören geben. In einem Modellprojekt soll an Moscheen bald zum Freitagsgebet gerufen werden dürfen.

Wer in Köln unterwegs ist, könnte bald an Freitagen mancherorts den Ruf des Muezzins vernehmen. Wie die Domstadt am Donnerstag mitteilte, wurde ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt gestartet.

Moscheegemeinden können nun auf Antrag und unter bestimmten Auflagen ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) wertete das Vorhaben als "Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion" und als "Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit".

Muezzin-Rufe in Köln: Moscheen müssen Ansprechpartner für Fragen und Beschwerden abstellen

Muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger seien ein "fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft". "Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage", so Reker. "Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird."

Zu den Auflagen gehört, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert, in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr – das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Jede Gemeinde muss zudem einen Ansprechpartner benennen, der Fragen aus der Nachbarschaft beantwortet und mögliche Beschwerden entgegennimmt.

Verwendete Quellen
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