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Ex-Polizeipräsident wird Fall für Karlsruhe

Von dpa
Aktualisiert am 15.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Wolfgang Albers spiegelt sich vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in einer Plexiglasscheibe (Archivbild): Der ehemalige Polizeipräsident musste gegen seinen Willen in den Ruhestand.
Wolfgang Albers spiegelt sich vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in einer Plexiglasscheibe (Archivbild): Der ehemalige Polizeipräsident musste gegen seinen Willen in den Ruhestand. (Quelle: Guido Kirchner/dpa-bilder)
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Die skandalöse Silvesternacht 2015/2016 beschäftigt noch immer die Gerichtshöfe: Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe will sich nun mit dem Ex-Polizeipräsidenten Kölns auseinandersetzen.

Der juristische Streit um die Entlassung des ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers nach der Silvesternacht 2015/2016 wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster sieht bei der durch ein Landesgesetz geregelten Besetzung der Polizeipräsidenten als politische Beamte in Nordrhein-Westfalen einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Deshalb setzte das OVG am Mittwoch das Berufungsverfahren um die Klage gegen die Versetzung Albers in den einstweiligen Ruhestand bis zu einer Entscheidung der Bundesrichter aus.

Köln: Gegen den Willen in den Ruhestand

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt 2018 betont, dass politische Beamte zum engsten Beraterkreis der Regierung zählen müssen. Nur dann dürfe das sogenannte Lebenszeitprinzip bei Beamten durchbrochen werden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es 18 Polizeipräsidenten. Das OVG äußerte in der mündlichen Verhandlung anhand dieser großen Zahl Zweifel, dass die Leiter der Polizeibehörden zu diesem engen Kreis zählen.

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Nach den Vorfällen in der Silvesternacht 2015/2016 mit zahlreichen sexuellen Übergriffen gegenüber Frauen auf der Kölner Domplatte war Albers von der Landesregierung von seiner Aufgabe entbunden und gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzt worden.

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