Niederlage für Geistliche Kölner Erzbistum verliert Streit um Bürostuhl

Der Streit zwischen dem Kölner Erzbistum und einer früheren Justiziarin von Erzbischof Woelki ist entschieden. Das Kölner Arbeitsgericht gab der Klägerin Recht.
Im Streit um die Kündigung wegen eines mitgenommenen Bürostuhls hat das Erzbistum Köln vor Gericht eine Niederlage gegen seine Justiziarin erlitten. Das Arbeitsgericht Köln gab der Klage der Frau am Dienstag statt. Die Kündigung werde für unwirksam befunden, erklärte es.
Zur Begründung hieß es, die nicht abgesprochene Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stelle zwar eine Pflichtverletzung dar. In der damaligen Situation, kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie, habe das aber nicht ausgereicht, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Köln: Streit um Bürostuhl-Kündigung entschieden
Das Erzbistum habe damals der Arbeit im Homeoffice Vorrang eingeräumt. Die dafür notwendige Ausstattung habe es aber so kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt.
Die frühere Justiziarin des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki hatte in dem Verfahren gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geklagt. Unter anderem hatte sie eine Kündigung erhalten, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie ihren rückenschonenden Bürostuhl mit nach Hause genommen hatte. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
In einer Verhandlung im vergangenen Jahr hatte der Anwalt des Erzbistums betont, bei dem Stuhl gehe es um einen "Gegenstand von durchaus erheblichem Wert", die Mitnahme sei "illegal" gewesen. Zudem geht es in dem Fall um eine Ruhestandsverfügung wegen Dienstunfähigkeit.
- Nachrichtenagentur dpa