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Priester wegen 33-fachen Kindesmissbrauchs in U-Haft

Von t-online, cco

Aktualisiert am 28.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Der angeklagte katholische Priester hält sich im Gerichtssaal eine Mappe vor das Gesicht (Archivbild): Hans U. ist des 33-fachen Kindesmissbrauchs angeklagt.
Der angeklagte katholische Priester hält sich im Gerichtssaal eine Mappe vor das Gesicht (Archivbild): Hans U. ist des 33-fachen Kindesmissbrauchs angeklagt. (Quelle: Federico Gambarini/dpa-bilder)
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Unerwartete Wendung im Fall des wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Priesters Hans U.: Nach einer Zeugenaussage muss der 70-Jährige in U-Haft. Es bestehe Wiederholungsgefahr.

Der Fall eines katholischen Priesters, der des 33-fachen Kindesmissbrauchs angeklagt ist, beschäftigt seit geraumer Zeit das Kölner Landgericht. Nun erfuhr der Prozess eine überraschende Wendung: Nach einer Zeugenaussage in einer nichtöffentlichen Sitzung wurde der angeklagte Hans U. am gestrigen Donnerstag verhaftet und in Untersuchungshaft überführt.


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U. soll zwischen 1993 und 1999 seine drei zum Tatzeitpunkt sieben bis dreizehnjährigen Nichten wiederholt sexuell missbraucht haben. Ein weiterer Übergriff an einem minderjährigen Mädchen habe sich der Anklage zufolge im Jahr 2011 ereignet. Insgesamt soll es 33 Mal zum Missbrauch gekommen sein, drei Fälle stuft die Staatsanwaltschaft als schwer ein.

Richter am Landgericht Köln: Wiederholungsgefahr gegeben

Im Verlauf der seit November andauernden Hauptverhandlung hätten sich nun Hinweise auf weitere mögliche Missbrauchsopfer ergeben, teilte das Landgericht heute mit. Der Aussage einer potenziellen Geschädigten zufolge hatten sich zuletzt 2019 weitere Übergriffe ereignet.

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Aufgrund der Vielzahl möglicher Übergriffe, die zum Teil aus der jüngeren Vergangenheit stammten, bestehe Wiederholungsgefahr. Der vorsitzende Richter Christoph Kaufmann ordnete an, den 70-Jährigen in Untersuchungshaft zu überführen.

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Der angeklagte Hans U. wurde noch im Gerichtssaal verhaftet und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Das Gericht prüfe nun, ob die weiteren Tatvorwürfe im Rahmen einer Nachtragsklage in das Verfahren mit aufgenommen werden können, heißt es in der Mitteilung.

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