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Saalverbot für BDS-Bewegung in München nicht zulässig


Leipzig
Saalverbot für BDS-Bewegung in München nicht zulässig

Von dpa
20.01.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Stadt München muss dem Organisator einer Podiumsdiskussion mit Bezug zur Israel-Boykott-Bewegung BDS den Zugang zu einem Veranstaltungssaal ermöglichen. Eine Verweigerung des kommunalen öffentlichen Tagungsortes sei rechtswidrig, weil sie das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletze, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (AZ.: 8 C 35.20). Es wies die Revision der Stadt München gegen ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zurück. Geklagt hatte ein Bürger aus München.

Der Münchner Stadtrat hatte 2017 einen Beschluss gefasst, dass für Veranstaltungen, die sich mit Themen und Inhalten der BDS-Bewegung befassen oder für diese werben, keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen. BDS steht für "Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen". Die Bewegung will Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren. Der Bundestag distanzierte sich 2019 in einem Beschluss von der BDS-Kampagne.

Die Stadt begründete ihr Vorgehen damit, dass sie in der Pflicht sei, Bürger zu schützen. Von BDS-Veranstaltungen könnten Aggressionen ausgehen. Soweit dürfe es gar erst nicht kommen. Dass keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, bedeute nicht, dass man seine Meinung nicht mehr äußern könne, sagte der Anwalt der Stadt in der mündlichen Verhandlung in Leipzig.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass der Münchner Stadtratsbeschluss in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit eingreife. Die Beschränkung sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Eine Grenze werde dann überschritten, wenn Meinungsäußerungen die geistige Sphäre einer Diskussion verließen und erkennbar in Gefährdungslagen umschlügen. Der VGH hatte festgestellt, dass dies bei der Podiumsdiskussion mit dem Titel "Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein?" nicht zu erwarten gewesen sei.

Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte das Urteil. Es sei eine "verpasste Chance", BDS-Umtrieben gegen den demokratischen Staat Israel in Räumlichkeiten der öffentlichen Hand grundsätzlich zu untersagen. Es handele sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich der spezifischen Konstellation in München. "Das bedeutet, Kommunen können weiterhin bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, BDS-Veranstaltungen in öffentlichen Räumlichkeiten verweigern." Jede einzelne Verwaltung müsse dies sorgsam prüfen.

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