Aktualisierte Allgemeinverfügung Ausgangssperre in Mainz tritt wieder in Kraft

Wegen der hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus hat der Landkreis Mainz-Bingen die Corona-Notbremse gezogen. Für die Bürger gilt nun eine nächtliche Ausgangssperre.
Im Landkreis Mainz-Bingen gilt ab Mittwoch wieder eine nächtliche Ausgangssperre. Das geht aus der aktualisierten Allgmeinverfügung des Landkreises hervor. Da im Landkreis drei Tage in Folge die Inzidenz über dem Schwellenwert von 100 lag, wurde die Verfügung erlassen, heißt es seitens des Landkreises.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 25. April. Bis dahin dürfen Bürger zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch mit einem triftigen Grund das Haus verlassen. Darunter fallen beispielsweise die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgung.
Neben der Ausgangssperre sind auch weitere Bereiche des alltäglichen Lebens von den Verschärfungen der Corona-Maßnahmen betroffen. Shopping ist nur noch unter vorheriger Terminabsprache möglich. Dabei gelten die gängigen Hygieneregeln und die Maskenpflicht.
Körpernahe Dienstleistungen, bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, sind laut Verfügung verboten. Medizinische oder hygienische Dienstleistungen dürfen weiterhin stattfinden. Auch Sport darf im Freien lediglich alleine, mit einer weiteren Person oder Angehörigen des eigenen Haushaltes betrieben werden, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden.
- Landkreis Mainz-Bingen: Allgemeinverfügung vom 12. April