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Testpflicht in Innenräumen: Nicht für Geimpfte und Genesene


Testpflicht in Innenräumen: Nicht für Geimpfte und Genesene

Von dpa
19.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Corona-TestVergrößern des BildesEin Abstrich für das Testverfahren auf das Coronavirus. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Corona-Neuinfektionen steigen schneller als vor einem Jahr - und sind vor allem bei jungen Menschen hoch. Um sicher durch den Herbst und Winter zu kommen gilt von Montag an eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie sieht ab einer Inzidenz von 35 für Aktivitäten in öffentlichen Innenräumen als Voraussetzung vor: Impfung, Test oder Nachweis einer Genesung (3-G-Regel). Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am 10. August geeinigt. Gleichzeitig will das Land mit Impfbussen und einem Familienimpftag die Impfquote weiter steigern. Ein Überblick:

DIE ZAHLEN: Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz haben am Donnerstag 360 neue Corona-Infektionen registriert. Damit stieg die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner auf 43,4, wie das Landesuntersuchungsamt mitteilte. Dies ist der höchste Wert seit dem 25. Mai. Am Mittwoch waren es 40,7. Die höchste Inzidenz gab es am Donnerstag in Worms am Rhein mit 86,2. Danach folgen der Kreis Germersheim (77,5) sowie die Städte Koblenz (74,5) und Ludwigshafen (72,0). Am niedrigsten ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Vulkaneifel mit 9,9. Mehr als die Hälfte der 36 Städte und Kreise hat den Wert von 35 bereits überschritten.

INFEKTIONEN NACH ALTERSGRUPPEN: Die Inzidenz ist bei den jungen Menschen am höchsten. In der Altersgruppe unter 20 Jahren liegt sie bei 66,0. Bei den 20- bis 59-Jährigen waren es 54,4. Bei den Menschen im Alter von 60 Jahren und darüber waren es nur 9,4. In dieser Altersgruppe ist die Impfquote am höchsten.

DIE NEUE CORONAVERORDNUNG: Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Innengastronomie, Hotellerie, Feste und Veranstaltungen in Innenräumen gilt von diesem Montag an bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 35: Die Menschen müssen vollständig geimpft, von einer Corona-Infektion nachweislich genesen oder getestet sein. Diese sogenannte 3G-Regel gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen sowie für körpernahe Dienstleistungen also Friseure, Kosmetik und Körperpflege. Wenn in einem Hotel ein Test notwendig ist, muss dieser bei Anreise und danach alle 72 Stunden vorgelegt werden.

Für Sport in Hallen oder Fitnessstudios gelten diese Regelungen unabhängig von der Inzidenz weiter. Trainer und Trainerinnen sind nicht mehr von der Testpflicht befreit.

TESTPFLICHT: Als Test werde auch ein mitgebrachter Selbsttest akzeptiert, der vor Ort gemacht wird, sagte Landesimpfkoordinator Daniel Stich (SPD). Die Bürger-Tests sind vom 11. Oktober an nicht mehr kostenlos. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis 13 Jahre sowie alle Schüler, weil diese ein eigenes Testkonzept in den Schulen haben.

DAUER DER VERORDNUNG UND AUSBLICK: Die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt zunächst bis 11. September. Rheinland-Pfalz strebe weiterhin eine andere Systematik an, die sich nicht mehr allein an den Inzidenzen, sondern auch an anderen Kriterien wie der Belegung der Krankenhäuser orientiert, sagte Stich. Die Landesregierung hatte aber stets gesagt, sie wolle dabei keinen eigenen Weg gehen, sondern sich einer bundesweiten Regelung anschließen.

IMPFUNGEN: Rheinland-Pfalz liegt sowohl bei den Erstimpfungen (65 Prozent) als auch bei den Zweitimpfungen (58,5 Prozent) über dem Bundesdurchschnitt. Vor allem aufsuchende Impfangebote in umgebauten Bussen, die durch das Land fahren, sollen das Tempo beschleunigen. Nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zur Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf organisiert Rheinland-Pfalz am 28. August einen Familienimpftag. Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und Verwandten könnten an dem letzten Samstag in den Sommerferien ohne Anmeldung in allen 31 Impfzentren und den sechs Impfbussen im Land einen Piks bekommen. 5,5 Prozent der Zwölf- bis Siebzehnjährigen seien bereits vollständig geimpft.

IM WINTERSEMESTER: wird es an den Hochschulen deutlich mehr Präsenz-Veranstaltungen geben als in den vergangenen drei Semestern. Die 3G-Regel gilt auch für Hörsäle und Seminarräume. Die Hochschulen können ihre Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand mit Maskenpflicht am Platz nutzen.

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