Prozess Urteil gegen Angeklagte im Missbrauchskomplex rechtskräftig

Nach einem der bisher größten Prozesse um sexuelle Gewalt an Kindern in Deutschland hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Hauptangeklagten im Münsteraner Missbrauchskomplex bestätigt. Der 4. Strafsenat in Karlsruhe verwarf die Revisionen nach Angaben vom Mittwoch als unbegründet, da er keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten festgestellt hatte. "Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen", hieß es. (Az. 4 StR 119/22)
Das Landgericht Münster hatte vier Männer wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von 10 bis 14 Jahren verurteilt und ihre Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Sie hatten ihre pädosexuellen Neigungen demnach seit längerer Zeit ausgelebt. An einem Wochenende im April 2020 hätten sie sich anlässlich des Geburtstags eines der Angeklagten in einer Gartenlaube getroffen, um sich über Tage an zwei fünf und zehn Jahre alte Jungen zu vergehen. Das ältere Kind sei zu diesem Zweck auch sediert worden.
Die Mutter eines Angeklagten hatte das Landgericht wegen Beihilfe zu fünf Jahren verurteilt. Sie hatte demzufolge ihrem Sohn und den Komplizen die Gartenlaube "in Kenntnis der bevorstehenden Missbrauchstaten" überlassen, hieß es in der Mitteilung. "Zudem bestärkte sie die anderen Angeklagten in ihrem Tun."
- Nachrichtenagentur dpa