Landtag FDP will Bürgerenergiegesetz per Eilantrag verzögern
Mit einem Eilantrag beim NRW-Verfassungsgericht will ein Oppositionspolitiker kurzfristig die für Freitag geplante Verabschiedung des Bürgerenergiegesetzes vorerst stoppen. Das Gesetz soll es möglich machen, dass Anwohner und Kommunen von neuen Windanlagen in ihrem Umfeld finanziell profitieren können. Ein entsprechender Antrag des FDP-Abgeordneten Henning Höne gegen die Terminpläne des Landtags sei am Mittwochabend eingegangen, sagte ein Sprecher des Verfassungsgerichts am Donnerstag.
Weil die Regierungsfraktionen aus Hönes Sicht einen zu umfangreichen Änderungsantrag zu kurzfristig eingebracht hätten, sehe er sich in seinen Rechte als Parlamentarier auf ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren verletzt, so das Argument des FDP-Fraktionschefs. Das Verfahren solle nicht mehr in dieser letzten Sitzungswoche des Jahres fortgesetzt werden, forderte er. Die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" hatte zuerst berichtet.
Der Landtag habe noch Zeit bis zum Mittag Stellung zu nehmen, dann beraten die Verfassungsrichter über den Eilantrag. Eine Entscheidung sollte noch am Donnerstagabend fallen, sagte der Gerichtssprecher.
Das Gesetz sollte bereits am Mittwoch dieser Woche verabschiedet werden. Aus Protest gegen einen kurzfristig eingebrachten zwölfseitigen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen setzten SPD und FDP eine dritte Lesung durch. Diese war dann für Freitag angesetzt worden. Die Verabschiedung mit der schwarz-grünen Regierungsmehrheit dürfte sicher sein.
Nach dem Willen der Landesregierung soll das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und gilt nur für neue Windräder. Mit der Beteiligung soll die Akzeptanz für Windanlagen in der Bevölkerung gestärkt und der Ausbau der Windkraft weiter vorangetrieben werden.
In einem ähnlich gelagerten Streit auf Bundesebene um das "Heizungsgesetz" der Ampel-Koalition hatte das Bundesverfassungsgericht im Sommer das Verfahren kurz vor der Sommerpause gestoppt. Die Richter stellten klar, dass den Abgeordneten eine angemessene Zeit zur Meinungsbildung über Gesetzentwürfe der Regierung zugestanden werden müsse.
- Nachrichtenagentur dpa