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Verabschiedung des Bürgerenergiegesetzes nicht gestoppt


Gericht
Verabschiedung des Bürgerenergiegesetzes nicht gestoppt

Von dpa
14.12.2023Lesedauer: 1 Min.
GerichtsmikrofonVergrößern des BildesEin Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die FDP konnte die für Freitag geplante Verabschiedung des Bürgerenergiegesetzes vorläufig nicht gerichtlich stoppen. Der Eilantrag beim NRW-Verfassungsgericht wurde abgelehnt, teilte dieses am Donnerstagabend mit. Die Begründung lag zunächst nicht vor.

Eine weitere Entscheidung steht allerdings noch aus. Laut dem Verfassungsgerichtshof in Münster hat der Antragsteller seinen Eilantrag mit einem Antrag zur Auslegung der Landesverfassung über den Umfang seiner Rechte und Pflichten als Abgeordneter verbunden.

Das Bürgerenergiegesetz soll es möglich machen, dass Anwohner und Kommunen von neuen Windanlagen in ihrem Umfeld finanziell profitieren können. Ein Antrag des FDP-Abgeordneten Henning Höne gegen die Terminpläne des Landtags war laut dem Gericht am Mittwochabend eingegangen.

Weil die Regierungsfraktionen aus Hönes Sicht einen zu umfangreichen Änderungsantrag zu kurzfristig eingebracht hätten, sehe er sich in seinen Rechte als Parlamentarier auf ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren verletzt, so das Argument des FDP-Fraktionschefs. Er hatte daher gefordert, dass das Verfahren nicht mehr in dieser letzten Sitzungswoche des Jahres fortgesetzt werde.

Das Gesetz sollte laut den Plänen bereits am Mittwoch dieser Woche verabschiedet werden. Aus Protest gegen einen kurzfristig eingebrachten zwölfseitigen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen setzten SPD und FDP eine dritte Lesung durch. Diese war dann für Freitag angesetzt worden.

Die Verabschiedung mit der schwarz-grünen Regierungsmehrheit dürfte sicher sein. Nach dem Willen der Landesregierung soll das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und gilt nur für neue Windräder.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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